Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Wochen war ich in Estland und habe mich mit den Menschen unterhalten. Dort hat mir jemand gesagt: „Bei uns ist man gelassen, aber wachsam.“ Bei uns in Deutschland sind wir zu häufig weder das eine noch das andere. Dabei zählen die Staaten in geografischer Nähe zu Russland auf uns. Sie zählen auf eine handlungsfähige Europäische Union. Verteidigungsfähigkeit wird dort nicht nur als Aufgabe der Politik verstanden, sondern auch als gemeinsame Verantwortung der Gesellschaft.
Wir lernen, aber wir lernen noch zu langsam. Immerhin ist das bilaterale Abkommen, über das wir heute sprechen, ein guter und richtiger Schritt, um Bedrohungen durch hybride Kriegsführung gerecht zu werden. Ziel des Abkommens zwischen Deutschland und Österreich ist es, missbräuchlich genutzte zivile Flugzeuge oder Drohnen schneller und effektiver abzuwehren. Wir müssen in der Lage sein, zu unterscheiden, ob es sich bei den Drohnenflügen um Quadrocopter handelt, die man bei MediaMarkt kaufen kann und die jemand versehentlich aus seinem Garten steigen lässt, oder eben um Spionage aus Russland und gezielte Destabilisierungsversuche. Wir müssen gewappnet und handlungsfähig sein, wenn vermeintlich harmlose Überflüge genutzt werden, um uns kollektiv in Panik zu versetzen. Und wir müssen schneller, koordinierter und grenzüberschreitend reagieren. Und genau das soll dieses Abkommen regeln.
Als saarländische Abgeordnete komme ich selbst aus einer Grenzregion. Daher weiß ich, dass Sicherheit nicht durch Abschottung entsteht, sondern durch Kooperation. Diese Kooperation mit Österreich ist sehr zu begrüßen, und sie zeigt, wie Partnerschaften gelingen können, wenn es um unsere Sicherheit geht. Sie zeigt aber auch, wie absurd die Grenzkontrollen sind; denn die Bedrohungen und Herausforderungen unserer Zeit halten sich längst nicht mehr an Grenzen und Schlagbäume, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union.
Eine Drohne, die mehrere Lufträume durchquert, stellt uns nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch vor Herausforderungen. Wer ist zuständig? Wer entscheidet? Wie greifen militärische und zivile Akteure ineinander? Wie verhindern wir, dass Kompetenzlücken zum Sicherheitsrisiko werden? Da reicht ein bilaterales Gesetz über ein Abkommen nicht aus, da müssen wir uns auch hier in Deutschland über die Zuständigkeiten im Klaren sein, insbesondere beim Luftsicherheitsgesetz. Die Bundesregierung hätte hier aus meiner Sicht auch die Möglichkeit gehabt, eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen, die auch Meldewege, Lagebilder und Ausstattung verbindlich festlegt. Es wäre leicht gewesen, eine einheitliche Zuständigkeit für die Bundespolizei zu regeln und auch festzulegen, inwieweit die Länder in den Vollzug mit einbezogen werden und wie sie Unterstützung einfordern können. Dieser Verantwortung sind Sie nicht gerecht geworden.
Bitte nutzen Sie Ihre Handlungsspielräume; denn wir dürfen hier nicht warten. Wir müssen schneller reagieren, und je besser wir zusammenarbeiten, desto mehr Sicherheit schaffen wir und desto mehr schaffen wir es, wie unsere Partner in Estland gelassen und wachsam zu sein.
Vielen Dank.
Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Ralph Edelhäußer.