Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sicherheitsrisiken halten sich nicht an irgendwelche Staatsgrenzen. Auch wenn unser Luftraum formal an der Grenze endet, so tun es Gefährdungslagen eben nicht. Sobald ein ziviles Luftfahrzeug missbräuchlich genutzt wird oder ein bemanntes oder unbemanntes Flugobjekt auffällig wird und rasch geklärt werden muss, ob eine reale Gefahr besteht, zählt jede Minute. Bisher enden die entsprechenden Begleitmaßnahmen an der Staatsgrenze, die andere Seite muss übernehmen. Dadurch gehen wertvolle Minuten verloren, und es entstehen auch operative Brüche.
Genau hier setzt dieses Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich an. Es schafft die rechtliche Grundlage dafür, dass militärische Luftfahrzeuge ein verdächtiges ziviles Luftfahrzeug grenzüberschreitend begleiten, identifizieren und klar definierte Maßnahmen ergreifen können. Was gehört zu diesen Maßnahmen? Es gehören die Überwachung, die visuelle Überprüfung – Aug’ in Aug’ –, die Begleitung sowie die Funkanforderungen zur Kursänderung oder auch zur Landung mit dazu. Ausgeschlossen – auch das muss klar gesagt werden – sind hingegen Maßnahmen mit Gewaltanwendung oder auch deren Androhung im Luftraum des jeweils anderen Staates und natürlich logischerweise auch der Einsatz von Waffen; denn die Souveränität des jeweiligen Staates bleibt selbstverständlich unberührt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Abkommen begründet daher kein neues Einsatzrecht für unsere Streitkräfte. Es erweitert keine materiellen Befugnisse, sondern es regelt einfach Verfahren, Zuständigkeiten und die Koordination des Ganzen. Die Führung der Operation verbleibt beim Aufnahmestaat, der die Einsätze jederzeit begrenzen oder auch beenden kann. So entsteht ein klarer, rechtssicherer Rahmen, der im Ernstfall handlungsfähig macht. Deutschland und Österreich verfügen bisher schon über eng verflochtene Verkehrsstrukturen und auch einen gemeinsamen grenznahen Luftraum. Allein schon die geografischen Gegebenheiten können dazu führen, dass die Zuständigkeiten rasch wechseln können. In der Praxis ist das dann ineffizient und sicherheitspolitisch nicht zielführend.
Mit dem Abkommen wird eine nahtlose Zusammenarbeit ermöglicht, die Reaktionszeiten werden verkürzt und die Abstimmungen der zuständigen Stellen zusätzlich gestärkt. Ein regelmäßiger Austausch zur Luftlage sowie gemeinsame Übungen gibt es jetzt schon. Das Ganze wird jetzt frühzeitig und professionell koordiniert. So kann auch entsprechend gehandelt werden. Das Ergebnis ist, dass wir die Sicherheit im Luftraum durch eine bessere Kooperation und nicht durch neue Strukturen oder durch zusätzliche Bürokratie erhöhen. Genau solch klar geregelte Kooperationsmechanismen brauchen wir, die im Ernstfall den entscheidenden Unterschied machen können. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.