Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland ist nicht im Krieg, aber wir sind Ziel einer hybriden Kriegsführung. Wir sind Ziel von Sabotage, Spionage und Desinformation. Wir sind Ziel der Aggression ausländischer Mächte. Ein zentrales Mittel dieser hybriden Kriegsführung ist der Einsatz von Drohnen.
In den letzten Monaten hat es bei uns fast täglich Meldungen von Drohnenüberflügen in Deutschland gegeben: über kritischen Infrastrukturen, über Flughäfen und Seehäfen und auch über militärischen Einrichtungen. Wir gehen stark davon aus, dass feindliche Staaten diese Drohnen schicken, um uns auszuspähen und um uns zu verunsichern.
Es geht nicht nur darum, Terror, Spionage und Sabotage abzuwehren, es geht vor allen Dingen auch um das Vertrauen in unseren Staat. Aber wir reagieren in Rekordzeit, meine Damen und Herren, wir verteidigen das Vertrauen in unseren Staat, und wir reagieren auf die Herausforderungen, und zwar schnell, schutzbereit und schlagkräftig, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich will Ihnen sagen, was wir gemacht haben: Wir haben am 2. Dezember die neue Spezialeinheit der Bundespolizei zur Drohnenabwehr in den Dienst gestellt. Nur zwei Wochen später, am 17. Dezember des letzten Jahres, haben wir das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern eröffnet. Hier bündeln wir die Kräfte von Bundes- und Landespolizeien und auch der Bundeswehr. Deswegen will ich an der Stelle einen ganz herzlichen Dank sagen an die Länder, mit denen wir auf hervorragende Weise kooperieren.
Dieses Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum, das wir hier in den Dienst gestellt haben, ist auch ein Beleg dafür, wie Föderalismus gut funktionieren kann, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen.
Außerdem schaffen wir einen neuen Straftatbestand, um das vorsätzliche unberechtigte Eindringen in die Luftseite eines Flugplatzes zu ahnden und damit auch die sogenannten Klimaaktivisten zu stoppen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und wir sind nicht am Ende. Wir handeln weiter, und zwar mit dem Gesetz heute. Wir erweitern mit diesem Gesetz im Rahmen der Verfassung – das will ich ausdrücklich sagen – die Bundeswehrbefugnisse zur Drohnenabwehr.
Das ist nicht der Anfang. Die zum 1. April letzten Jahres aufgestellte Division der Bundeswehr umfasst bereits den Schutz innerhalb Deutschlands. Sie kann zur Sicherung von Verkehrswegen, kritischer Infrastruktur und Schlüsselstandorten tätig werden. Da hat sich zu Recht niemand beschwert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit der jetzigen Änderung im Luftsicherheitsgesetz denken wir diesen Punkt im Grunde nur konsequent zu Ende. Wir erlauben den Streitkräften auf Anforderung der Länder, die Länder zu unterstützen und notfalls auch Drohnen abzuschießen, wenn nur so ein besonders schwerer Unglücksfall abgewendet werden kann.
Meine Damen und Herren, Drohnenabwehr – ich habe es gesagt – ist aber vor allen Dingen eine Gemeinschaftsaufgabe. Der Schutz der Menschen in unserem Land vor Drohnen darf nicht vor Zuständigkeitsgrenzen haltmachen. Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder sowie die Bundeswehr müssen daher an dieser Stelle besonders eng zusammenarbeiten. Deshalb handeln wir jetzt entschlossen, und deshalb schaffen wir klare Befugnisse. Wir schaffen Sicherheit und Vertrauen in diesem Land durch Standhaftigkeit und durch Stärke mit dem neuen Luftsicherheitsgesetz.
Vielen Dank.
Für die AfD-Fraktion darf ich Christopher Drößler das Wort erteilen.