Zum Inhalt springen
60. Sitzung
Freitag, 27. Februar 202621. Wahlperiode, 60. SitzungVersorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern
20 VermerkeReaktionswert: sehr hoch1.157 Wörter Im Protokoll lesen
Rednerwechsel

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die ELSA-Studie, die vom BMG in Auftrag gegeben wurde und auf die sich der Antrag der Grünen bezieht, zeigt, dass es erhebliche regionale Unterschiede bei der Versorgung gibt, wenn Frauen einen Schwangerschaftsabbruch durchführen wollen oder vielleicht auch müssen. Sie zeigt auch, dass das zu erheblichen Hürden führt und damit sehr wohl – das muss ich hier sagen – eine Versorgungsfrage ist.

Die Grünen legen heute einen Antrag vor, der diese Missstände aufgreift. Es ist grundsätzlich richtig, die Versorgungslage zu prüfen und zu verbessern. Es ist grundsätzlich richtig, die Ausbildung zu stärken. Und ja, es ist richtig, rechtliche Klarheit beim Weigerungsrecht von Einrichtungen zu schaffen. In der Sache gibt es Punkte, die wir als SPD ausdrücklich teilen.

Beifallbei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen auch ehrlich sein. Wer hier im Bundestag lautstark eine bessere Versorgung einfordert, der muss sich auch fragen lassen, wie es vor der eigenen Haustür aussieht. In Baden-Württemberg stellen die Grünen bekanntlich den Gesundheitsminister. Und gerade dort gehört die Versorgung bundesweit zu den schlechtesten.

Hört! Hört!

In 20 Prozent der baden-württembergischen Landkreise sind die Erreichbarkeitsvorgaben nicht erfüllt. 20 Prozent! Das sind nicht irgendwelche Zahlen, das sind Frauen in echten Notsituationen. Wenn Frauen in einem wirtschaftlich starken Bundesland lange Wege auf sich nehmen müssen, dann liegt das nicht an fehlender Bundesgesetzgebung, dann liegt das an mangelnder landespolitischer Steuerung.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU
Zurufder Abg. Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

Nach den Regelungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sind die Länder verpflichtet, ein ausreichendes Angebot sicherzustellen. In Baden-Württemberg werden diese Vorgaben nicht umgesetzt. Hier muss man sagen: Minister Lucha versagt auf ganzer Linie und glänzt damit, dass er sich aus der Verantwortung zieht.

Und weil Herr Lucha es nicht kann, soll nun der Bund ran? Das zumindest ist der Vorschlag, der von den Grünen gemacht wird. Das kann doch nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Föderalismus heißt nicht, dass die Bundesebene übernimmt, was das Land nicht schafft. Föderalismus bedeutet, dass Aufgaben dort erfüllt werden, wo sie richtig angelegt sind

Sie hatten doch die gleiche Forderung neulich über Ihre Kollegin Carmen Wegge formuliert öffentlich!

und jede Ebene dann aber auch ihre Verantwortung übernimmt.

Beifallbei der SPD und der CDU/CSU

Das war doch Ihr Vorschlag, dass Bund und Länder das gemeinsam betrachten müssen! Da hat sich doch Carmen Wegge versucht zu profilieren, ohne einen Antrag vorzulegen!

Unabhängig davon – da gebe ich Ihnen recht und danke Ihnen für den Antrag – lohnt es sich aber durchaus, wenn das Bundesgesundheitsministerium die Ergebnisse der ELSA-Studie proaktiv aufnimmt. Die Studie liefert eine systematische und transparente Versorgungsanalyse, die regionale Defizite klar benennt und vergleichbar macht. Und da gibt es durchaus Regelungsbedarf.

Es darf nicht sein, dass Krankenhausleitungen pauschal untersagen, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen,

So ist es aber! In Lippstadt, in Flensburg!

während sie gleichzeitig öffentliche Mittel erhalten. Die Gewissensfreiheit ist ein individuelles Recht. Sie schützt die einzelne Ärztin, den einzelnen Arzt. Sie schützt nicht die unternehmerische Entscheidung eines Trägers, ganze Versorgungsbereiche auszuschließen.

Ja! Das ist die Argumentation!

Hier brauchen wir eine klare Anpassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, um Rechtssicherheit für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte zu schaffen und um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich gegen einzelne Klinikleitungen zur Wehr zu setzen.

Sehen Sie das denn ganz anders als Frau Wegge? Sie hat ja den Vorschlag gemacht!

Wer einen öffentlichen Versorgungsauftrag übernimmt, muss ihn vollständig erfüllen. Alles andere untergräbt auch das Selbstbestimmungsrecht der Frauen.

Beifallbei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU

Ein weiterer zentraler Hebel, an dem wir ziehen müssen, ist die Aus- und Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte. Die Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, gehört zur gesundheitlichen Grundversorgung. Wenn wir wollen, dass die Versorgung langfristig gesichert ist, dann müssen Schwangerschaftsabbrüche verbindlich im Medizinstudium und in der gynäkologischen Facharztausbildung verankert werden. Fehlende Ausbildung führt zu Unsicherheit. Unsicherheit führt dazu, dass immer weniger Ärztinnen und Ärzte bereit oder in der Lage sind, diese Behandlung durchzuführen. Das ist kein Naturgesetz, das ist eine Frage der Struktur und der Prioritätensetzung.

Als SPD sagen wir klar: Der Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch darf nicht vom Wohnort abhängen. Er darf nicht vom Träger eines Krankenhauses abhängen. Er darf nicht vom Zufall abhängen, ob vor Ort ausreichend ausgebildetes Personal vorhanden ist. Und – auch das gehört geregelt – er darf nicht vom Geldbeutel der Frau abhängen.

Beifallbei Abgeordneten der SPD

Dann ist es aber doch schwer, den Antrag abzulehnen, wenn Sie jetzt so argumentieren! Das ist sonst nicht konsequent!

Und an dieser Stelle haben wir als SPD-Fraktion die klare Erwartung an die Bundesregierung, dass sich hier etwas tut und zeitnah Vorschläge zur Umsetzung des Koalitionsvertrags vorgestellt werden, der an dieser Stelle ansetzt.

Beifallbei Abgeordneten der SPD

Gleichzeitig gilt: Es ist nicht Aufgabe des Bundes, die Versäumnisse der Bundesländer – eines schwachen grünen Gesundheitsministers in Baden-Württemberg – auszubügeln.

Flensburg! Lippstadt!

Föderale Verantwortung bedeutet, dass jedes Land seinen gesetzlichen Auftrag ernst nimmt. Wer hier im Bundestag entschlossene Maßnahmen fordert, sollte im eigenen Land mit gutem Beispiel vorangehen. Herr Lucha könnte hier, wie es die SPD in Baden-Württemberg fordert, die Versorgung durch eine Anpassung im Landeskrankenhausplan deutlich verbessern.

Es ist wirklich billig, wie Sie argumentieren! Das ist so inkonsistent! Also ehrlich, SPD!

Unser Anspruch ist klar: Wir wollen eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und rechtssichere Versorgung. Wir wollen, dass Selbstbestimmung nicht nur auf dem Papier steht, sondern im Alltag real erfahrbar ist. Und wir wollen eine Politik, die Verantwortung übernimmt, statt sie weiterzureichen.

Genau das machen wir! Und deshalb können Sie auch zustimmen!

Lassen Sie uns die Erkenntnisse der ELSA-Studie ernst nehmen. – Liebe Frau Kollegin Schauws,

ich habe Ihnen doch dargelegt, an welcher Stelle wir als SPD auch die Erwartung haben, dass wir das auf Bundesebene regeln.

Zurufder Abg. Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

Aber gleichzeitig ist es nicht richtig – wie Sie es fordern –, Verantwortung von den Ländern wegzunehmen und an den Bund zu geben.

– Doch, das tun Sie. Das tun Sie in diesem Antrag. An der Stelle ist jedes Land für seine Versorgungslage zuständig.

Das stimmt nicht, Frau Seitzl!

Das habe ich deutlich gemacht. Das gilt für Baden-Württemberg, das gilt für andere Länder auch.

Ganz herzlichen Dank.

Beifallbei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU

Für die Fraktion Die Linke darf ich Kathrin Gebel das Wort erteilen.

Beifallbei der Linken

Ähnliche Reden