Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Am schlimmsten war nicht die Tat; am schlimmsten war, dass mir niemand geglaubt hat: Dieser Satz stammt von einer Betroffenen sexualisierter Gewalt. Das ist kein dramatischer Aufschrei, das ist kein politischer Appell; das ist schlicht eine nüchterne Feststellung. Und gerade deswegen trifft der Satz; denn er beschreibt nicht nur die Tat, sondern er beschreibt ein Versagen: ein Versagen des Umfelds, ein Versagen von Strukturen und manchmal auch des Staates.
Wenn wir heute über den Schutz vor Gewalt sprechen, dann geht es nicht nur um Paragrafen. Es geht um Haltung, es geht um Hinsehen für die Opfer: hinsehen, wenn Warnsignale da sind, hinsehen, bevor aus Gewalt tödliche Eskalation wird. Die Zahlen kennen Sie alle: über 260 000 Opfer häuslicher Gewalt 2024; mehr als 15 Frauen pro Stunde werden Opfer von Partnerschaftsgewalt. – Und das ist nur das Hellfeld.
Die Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ zeigt, wie groß das Unsichtbare ist: 62,3 Prozent der Frauen haben sexuelle Belästigung erlebt, 17,8 Prozent einen sexuellen Übergriff. Die Anzeigequoten sind verschwindend gering. Psychische Gewalt wird kaum gemeldet. Viele Betroffene bleiben allein, und deshalb müssen wir genau hinsehen.
Mit dem Gewalthilfegesetz wurde Anfang 2025 – ich muss betonen: in einer Situation, in der wir im Wahlkampf waren – gemeinsam ein Meilenstein erreicht.
Ab 2027 sind die Länder verpflichtet, ein ausreichendes, niederschwelliges und bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Das ist struktureller Schutz; aber wir müssen noch weiter gehen, und wir gehen weiter.
Wir sind dabei, das Gewaltschutzgesetz zu reformieren. Erstmals soll eine Regelung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung – der sogenannten elektronischen Fußfessel – bundesweit aufgenommen werden. Bei besonders gefährlichen Konstellationen kann ein Gericht anordnen, dass der Täter mittels GPS-Technik überwacht wird, und gleichzeitig kann das Opfer auf Wunsch ein Warnsystem erhalten. Wir haben darüber heute schon beraten. Ergänzend soll die Möglichkeit geschaffen werden, Täter verbindlich zu Antigewaltprogrammen zu verpflichten. Denn Täterarbeit ist kein Nebenschauplatz; Täterarbeit kann Wiederholungen verhindern und trägt zur Sicherheit bei.
Und – das ist ein ganz wichtiger Punkt – wir stärken die Betroffenen selbst. Die sogenannte Tarn-App ermöglicht es Opfern, Gewaltvorfälle sicher zu dokumentieren – mit Datum, Uhrzeit, Notizen und Fotos. Im Ernstfall kann diese Dokumentation gerichtlich verwertbar sein. Und wir werden auch im Strafrecht Lücken schließen.
Im familiengerichtlichen Bereich sind Verbesserungen geplant, damit häusliche Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht stärker berücksichtigt wird und gewaltbetroffene Elternteile besser geschützt werden. Aus der Praxis kann ich Ihnen sagen: ein unglaublich schwieriges Thema. Wir müssen da vorankommen.
Dies alles zeigt: Wir sehen hin, um die Opfer zu stärken, um die Opfer zu schützen.
Und wir müssen auch die Kinder im Blick behalten. Über 18 000 Mädchen und Jungen waren 2024 von sexualisierter Gewalt betroffen. Viele kannten den Täter. Seit Anfang 2026 ist das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vollständig in Kraft. Prävention wird gestärkt, Forschung wird ausgebaut, Kinderschutz wird verbindlicher.
Auch der digitale Raum gehört längst zum Alltag von Kindern und Jugendlichen – mit allen Gefahren auch im Bereich der sexualisierten Gewalt. Deshalb arbeitet eine unabhängige Expertenkommission an einer Strategie für den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt.
All das steht unter drei Leitbegriffen: aufdecken, aufklären, schützen. Unser Anspruch muss sein, dass Betroffene künftig sagen können: Man hat hingesehen, man hat mir geglaubt, man hat mich geschützt, und man hat gehandelt.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Kerstin Przygodda für die Fraktion der AfD.