Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Jahre 2024 wurden insgesamt 308 Frauen getötet. Wenn die Kriminalstatistik für das Jahr 2026 irgendwann veröffentlicht sein wird, dann werden auch zwei Frauen aus meinem Wahlkreis Teil dieser traurigen Statistik sein. Denn vor zwei Wochen wurde eine 55-jährige Frau in Ennepetal im Ennepe-Ruhr-Kreis in ihrer eigenen Wohnung getötet. Die Todesursache war stumpfe Gewalt gegen ihren Hals. Nach ersten Ermittlungen ist der Ehemann dringend tatverdächtig. Er sitzt in Untersuchungshaft.
Vergangene Woche, am Samstagabend, wurde in Hagen eine 35-jährige Frau auf offener Straße wohl mit 15 Messerstichen ermordet. Dringend tatverdächtig ist ihr Ehemann; auch er sitzt in Untersuchungshaft. Das Opfer hinterlässt fünf Kinder.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle, den Familien und Angehörigen mein aufrichtiges Beileid auszusprechen. Erlauben Sie mir auch, der Polizei und den weiteren Einsatzkräften sowohl in Hagen als auch im Ennepe-Ruhr-Kreis zu danken. Denn wir alle wissen: Diese Tatorte sind ganz besonders schwere Tatorte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies sind nur zwei von Hunderttausenden Fällen von Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Im Jahr 2024 hatten wir rund eine viertel Million Fälle von häuslicher Gewalt, 73 Prozent waren alleine gegen Frauen und Mädchen gerichtet. Und das sind nur die angezeigten Fälle. Wie viele im Dunkelfeld noch existieren, können wir uns gar nicht ausmalen.
Über 53 000 Frauen und Mädchen wurden Opfer von Sexualdelikten. Diese Zahlen sind eine traurige Bestätigung, dass der Schutz von Frauen weiterhin nicht ausreichend ist in unserem Land. Noch vergangene Woche war ich zu Besuch in der Frauenberatungsstelle bei mir im Wahlkreis in Hagen. Die Damen und Herren dort leisten eine herausragende Arbeit, die eine behördliche Stelle gar nicht so leisten könnte, wie sie es tun. Und auch diesen Akteurinnen und Akteuren gilt mein größter Dank. Sie sind Ansprechpartner in den schwersten Situationen, in denen Frauen sein können. Deshalb möchte ich mit Ihrem Einverständnis im Namen des Hohen Hauses auch all diesen Damen und Herren danken, die dort tätig sind.
Genau aus diesem Grund, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, haben wir in unserem Koalitionsvertrag noch einmal ganz klar dargestellt, dass Gewalt gegen Frauen ein gesamtgesellschaftliches Problem ist, und wir bekennen uns ausdrücklich dazu, dass wir Gewalt gegen Frauen entschlossen bekämpfen wollen.
Die ersten wichtigen Schritte sind wir auch schon gegangen, zuletzt erst heute Mittag. Die elektronische Fußfessel kommt: Freiheit für die Opfer, Fußfessel für die Täter. Nähert sich ein Gewalttäter zukünftig seinem Opfer, wird sofort die Polizei alarmiert. Und auch die zu schützende Person kann ein mobiles Warngerät erhalten und dadurch mehr Schutz subjektiver und objektiver Art bekommen.
Ergänzt wird die Fußfessel auch durch Antigewalttrainings. Denn es geht nicht nur um kurzfristigen Schutz, sondern um eine langfristige, sichere Lebensumgebung. Außerdem werden wir in den nächsten Wochen die Strafe für einen Verstoß gegen die Gewaltschutzanordnung auf drei Jahre erhöhen. Und wenn Täter die Fußfessel nicht anlegen, kann es auch Ordnungshaft geben.
Der zweite Schritt, der bald folgen wird – Sie haben es schon mitbekommen –: Wir werden die Strafe beim Einsatz von K.-o.-Tropfen im Kontext von Vergewaltigungen und Raubtaten erhöhen. Bislang war es so, dass eine Mindeststrafe von nur drei Jahren möglich war. Jetzt werden wir die K.-o.-Tropfen tatsächlich auch als ein sogenanntes gefährliches Werkzeug im Sinne des § 177 Absatz 8 StGB einstufen. Und damit wird eine Mindeststrafe von fünf Jahren möglich sein. Denn Taten, bei denen Frauen mit K.-o.-Tropfen unfähig gemacht werden, sich zu wehren, sind besonders verwerflich, und das kommt oft bei Vergewaltigungen und auch beim Raub vor.
Ein weiterer Schritt ist geplant, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: die IP-Adressen-Speicherung. Warum ich auf dieses Thema zu sprechen komme? Wir haben es gerade vom Kollegen Lindh gehört: Der Fall Lügde, der Fall Bergisch-Gladbach – leider gibt es noch weitere Fälle dieser Art, auch wenn nicht in diesem Ausmaß – haben gezeigt, dass unsere Ermittlungsbehörden nicht die ausreichenden Befugnisse haben, um diese Art von Netzwerken aufdecken zu können. Deshalb hoffe ich sehr, dass wir in den nächsten Wochen auch ein Gesetz zur Einführung einer IP-Adressen-Speicherung im Bundestag verabschieden können.
Jetzt lassen Sie mich am Ende dieser wirklich sensiblen und auch emotionalen Debatte als Rechtspolitikerin noch einen Gedanken ausführen. Ich glaube, es gehört zur Redlichkeit dazu, dass wir in diesem Kontext nur Sachen fordern, die unser Rechtssystem auch tatsächlich vorsieht. Wir kennen in Deutschland keinen Sonderermittler, wie es ihn in anderen Ländern gibt. Und wir regeln in diesem Parlament auch nicht, wie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu entscheiden haben.
Und wenn der Ruf nach dem Generalbundesanwalt laut wird, dann ist auch das abschließend in § 120 GVG geregelt. Ich finde, da sollten wir so ehrlich sein und nur Sachen fordern, die auch tatsächlich rechtlich in unserem Rechtssystem möglich sind.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Die nächste Rede hält Birgit Bessin für die AfD-Fraktion.