Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gerade in der Adventszeit gehen Menschen wieder vermehrt ins festliche Opernhaus oder ins Theater. Dort, auf den großen Bühnen, begegnet uns ein Motiv, das so alt ist wie die Literatur selbst: Othello erwürgt Desdemona, Woyzeck ersticht Marie, Ferdinand tötet in Schillers „Kabale und Liebe“ seine Luise – alle jeweils aus Eifersucht ermordet. Wer durch den literarischen Kanon geht, stellt fest: In der klassischen Literatur wird statistisch gesehen 20-mal so häufig eine Frau von einem Mann getötet wie ein Mann von einer Frau. Das ist der Spiegel der Machtverhältnisse, aus denen diese Werke entstanden sind und die bis heute traurige Realität sind.
Aktuelle Zahlen offenbaren das ganze Ausmaß der Brutalität gegen Frauen. 187 000 Frauen und Mädchen wurden im vergangenen Jahr Opfer häuslicher Gewalt. 132 Frauen wurden 2024 von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Über 53 000 wurden Opfer sexueller Übergriffe. Und das sind nur die Fälle, von denen wir wissen. Viele schweigen aus Angst, aus Scham oder aus Abhängigkeit. Dabei ist Gewalt gegen Frauen kein privates Familiendrama der anderen, das einen selbst nichts angeht. Nein, jeder Akt der Gewalt gegen eine Frau ist ein Angriff auf die Würde eines Menschen und damit ein Angriff auf den Kern unserer Werteordnung.
Was ist zu tun, damit es erst gar nicht zu diesen Verbrechen kommt? Die Istanbul-Konvention und die Gewaltschutzrichtlinie geben die Richtung vor. Wir setzen das Gewalthilfegesetz nun um und entwickeln die Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem nationalen Aktionsplan fort; denn Gewaltfreiheit ist ein Menschenrecht.
Unser Gewaltschutzgesetz schafft endlich jene Werkzeuge, die im Ernstfall Leben retten können: elektronische Fußfesseln, die in Hochrisikofällen das Annährungsverbot der Kontrolle unterwerfen, präzise Warnsysteme, die Betroffene in Echtzeit alarmieren, verpflichtende Antigewalttrainings, die nicht nur sanktionieren, sondern Verhalten verändern können. Wir haben noch viel vor: Die Verwendung von GPS-Trackern nehmen wir im Stalking-Paragrafen auf. Hersteller von Tracking-Apps sollen verpflichtet werden, das Einverständnis der Gerätebesitzer regelmäßig abzufragen. Und wir prüfen, inwieweit gefährliche Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines Messers künftig als Verbrechen geahndet werden kann.
Doch verschärfte Strafen greifen erst, nachdem etwas passiert ist. Vielen Betroffenen bleibt diese Zeit jedoch nicht. Genau hier zeigt sich die Bedeutung ausreichender und gut erreichbarer Frauenhausplätze, die unmittelbaren Schutz bieten. Allerdings sind Frauenhäuser heute schon überlastet. Fast 12 000 Plätze fehlen. Der Bund investiert bis 2036 2,6 Milliarden Euro in neue Schutzräume. Ab 2032 gilt der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Das ist wichtig und gut. Aber es reicht nicht; denn meistens sind auch Kinder involviert. Deshalb lautet unsere klare Forderung: Häusliche Gewalt muss endlich eindeutig als Kindeswohlgefährdung gelten mit allen Konsequenzen im Sorge- und Umgangsrecht zulasten des Täters.
Aber das alles darf uns noch nicht reichen. Wir sollten uns vielmehr die Frage stellen: Warum sollen es immer die Opfer sein, die das eigene Zuhause verlassen müssen? Bevor Frauen gezwungen werden, auszuziehen, sollten Täter die gemeinsame Wohnung verlassen müssen. In schweren Gewaltfällen sollte nicht die Frau ins Frauenhaus müssen, sondern der Täter ins Täterhaus.
Im Klartext: Bei Gewalt gegen Frauen müssen strengere Strafvorschriften greifen, die den Frauenschläger verlässlich zur Verurteilung und in den Justizvollzug bringen.
Genau in diesem Sinne haben wir als Unionsfraktion schon vor über einem Jahr einen umfassenden Antrag zum verbesserten Schutz vor Gewalt gegen Frauen vorgelegt. Dieser Antrag enthielt auch zentrale und notwendige strafrechtliche Verschärfungen. Wir haben damals Kernpunkte formuliert. Dazu gehört, den Strafrahmen bei Gruppenvergewaltigungen grundsätzlich zu erhöhen, insbesondere bei gemeinschaftlicher Tatbegehung, bei Vergewaltigung und bei Herbeiführung einer Schwangerschaft. Weitere Punkte sind eine deutliche Strafverschärfung bei Stalking, insbesondere im digitalen Raum, härtere Sanktionen für Drohungen und Nachstellungen und die erweiterte Nutzung elektronischer Überwachung. Diese Maßnahmen wären schon damals notwendig gewesen. Der Antrag wurde von den Grünen aber abgelehnt.
Das alles macht Ihren heutigen Antrag daher leider wenig glaubwürdig.
Es ist bemerkenswert, dass Sie auch bei einem weiteren zentralen Vorhaben für den Gewaltschutz für Frauen nicht mitgehen. Bis heute lehnen Sie das Nordische Modell zur Eindämmung der Ausbreitung von Prostitution ab,
und das, obwohl es in mehreren europäischen Ländern nachweislich zu einem Rückgang von Gewalt, Menschenhandel und struktureller Abhängigkeit geführt hat.
Denn das Modell eröffnet Frauen realistische Ausstiegsperspektiven und sanktioniert nur diejenigen, die es verdient haben, nämlich die Täter, die die Ausbeutungsmaschinerie am Laufen halten. Die empirische Bilanz ist eindeutig, und wer den Anspruch erhebt, Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen, sollte diese Evidenz nicht länger übergehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für unsere Politik gilt: Wir wollen Schutz, der wirkt. Wir wollen, dass Frauen in unserem Land ohne Angst leben können.
Gewaltschutz ist kein Politikfeld unter vielen. Er ist eine Frage der Freiheit und der Menschenwürde. Er ist der Prüfstein dafür, ob unser Rechtsstaat sein Schutzversprechen einlöst.
Vielen Dank.