Frau Kollegin Polat, erst mal bin ich Ihnen dankbar, dass Sie darauf hinweisen, dass es uns ein wichtiges Anliegen war, dass wir bei der Anwendung von § 18 Absatz 2, den Zurückweisungen, vulnerable Gruppen an der Stelle ausgenommen haben. Ich halte das auch ausdrücklich für richtig an dieser Stelle.
Wir nehmen unsere humanitäre Verantwortung wahr.
Ich weise weiterhin darauf hin, dass die Polizei vor Ort das in einer hervorragenden, sensiblen Art und Weise macht.
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Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war nicht meine Frage!
Alles, was mir an bisherigen Berichten dazu vorliegt, bestätigt, dass genau das passiert: dass die vulnerablen Gruppen hier von Zurückweisungen ausgenommen sind. – Herzlichen Dank.
PDanke sehr. – Das Wort zu einer Nachfrage hat jetzt Herr Stefan Seidler, fraktionslos.