Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gentechnik gehört zu den Themen, bei denen kritiklose Begeisterung ebenso falsch wäre wie undifferenzierte Verdammung. Die Veränderung des Erbgutes von Pflanzen mittels gentechnologischer Verfahren birgt Chancen und auch Risiken. Verantwortungsvolle Politik muss beides berücksichtigen.
Nur ein Beispiel: Die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ berichtete vor drei Tagen, dass die in Deutschland bisher unauffällige Schilf-Glasflügelzikade
ihre Wirtspflanzen geändert hat und sich nun Rüben und Kartoffeln widmet,
ein Problem, über das man in manchen städtischen Milieus vielleicht müde lächelt. Die betroffenen Bauern finden das weniger witzig.
Wir beobachten Ernteausfälle von bis zu 80 Prozent und einen Rückgang der Qualität; etliche Betriebe mussten bereits aufgeben.
Können die genomischen Techniken Pflanzen widerstandsfähiger dagegen machen? Das wissen wir nicht. Das wissen wir noch nicht. Aber darauf zu verzichten, es überhaupt zu erforschen, das wäre wirklich unverantwortlich.
Natürlich werden Fragen aufgeworfen – bezüglich der Risiken dieser Technologie und der Gefahren für Mensch und Umwelt. Selbstverständlich gibt es auch Probleme hinsichtlich der Patentierung derart gentechnisch veränderter Pflanzen und der Verfahren zu ihrer Herstellung. Als Patentanwalt mit molekularbiologischem Hintergrund sind mir diese Probleme aus der Praxis wohl bekannt.
Der Antrag der Grünen geht jedoch am Kern der Sache völlig vorbei. Die von den Grünen geforderte verbindliche Kennzeichnungspflicht löst eben keines der genannten Probleme, sondern schafft ein neues Bürokratiemonster.
Die Grünen gefallen sich in einer zweckfreien Regulierungswut. Eine echte Verbesserung für Forschung, Erzeuger und Verbraucher ergibt sich dadurch gerade nicht.
Vielen Dank.
Ich darf für die CDU/CSU-Fraktion Alexander Engelhard aufrufen.