Sehr geehrter Herr Präsident! Der Fall Epstein steht für schwerste Verbrechen, für sexualisierte Gewalt, Menschenhandel und ein System, in dem junge Mädchen ausgebeutet wurden, während reiche Männer glaubten und glauben, dass Geld, Kontakte und gesellschaftlicher Status sie vor Konsequenzen schützen würde. Wenn es Hinweise auf solche Straftaten gibt, dann müssen sie konsequent aufgeklärt werden – ohne Rücksicht auf Vermögen, Einfluss oder gesellschaftliche Stellung der Täter.
Aber es ist wichtig, zwischen berechtigtem Aufklärungsinteresse und politischer Instrumentalisierung zu unterscheiden. Das, was die AfD hier fordert, gibt es im deutschen Rechtssystem schlicht nicht. Und ich will deutlich sagen: Das braucht es auch nicht. Strafrechtliche Ermittlungen führt nicht eine Sonderkommission der Bundesregierung; das tun Staatsanwaltschaft und Polizei als Teil der Justiz. Das hat auch einen guten Grund, den ich hier erkläre: die Gewaltenteilung.
Ich erkläre der AfD gerne, wie der deutsche Rechtsstaat funktioniert. In Deutschland gilt das sogenannte Legalitätsprinzip. Das beschreibt die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden, bei Vorliegen eines Anfangsverdachts wegen einer Straftat, von Amts wegen – also ohne Strafanzeige – Ermittlungen aufzunehmen.
Der Anfangsverdacht ist die erste Stufe des Tatverdachts und liegt nach § 152 Absatz 2 StPO vor, wenn „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen“, dass eine verfolgbare Straftat möglich erscheint. Und – das hatten wir gerade, das möchte ich hier sehr deutlich klarstellen – das Auftauchen eines Namens in Dokumenten begründet keinen Anfangsverdacht. Wer schon den bloßen Namen in einem Dokument für einen Verdacht hält – und das tun Sie in Ihrem Antrag –,
der ersetzt Rechtsstaatlichkeit durch abstruse Internetgerüchte.
Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt verdient vernünftige und sachliche Aufklärung, aber ganz sicher keine inszenierte politische Show. Ich bin froh darüber, dass wir in einem Rechtsstaat mit Gewaltenteilung leben, in dem strafrechtliche Ermittlungen nach festen gesetzlichen Regeln erfolgen und nicht nach politischen Kampagnen.
Und es sei mir in einer außenpolitischen Debatte mit USA-Bezug erlaubt, zu sagen: –
Vielen Dank.
– Da können sich einige Länder von Deutschland eine Scheibe abschneiden.
Vielen Dank. – Die letzte Rede in dieser Aussprache hält Helge Lindh für die SPD-Fraktion.