Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Fall Epstein gehört tatsächlich zu den größten internationalen Missbrauchsskandalen der heutigen Zeit. An Abscheulichkeit ist er kaum zu überbieten.
Unzählige Mädchen und junge Frauen haben größtes Leid erfahren – durch mächtige Männer und vereinzelt auch durch mächtige Frauen. Es kann keinen Zweifel daran geben, dass jede Tat, wenn sie denn stattgefunden hat – auch von deutschen Staatsangehörigen –, aufgeklärt werden muss, dass jeder Täter in aller Härte bestraft werden muss und dass bestehende Netzwerke aufgedeckt werden müssen. Daran haben weder diese Bundesregierung noch die sie tragenden Fraktionen irgendeinen Zweifel.
In den vergangenen Tagen und Wochen haben wir verschiedenste Aufforderungen und politische Forderungen aus allen politischen Lagern gehört, so auch heute. Aber ich hatte es bereits in der Debatte am letzten Freitag gesagt und werde es heute auch wiederholen: Politische Forderungen müssen rechtlich umsetzbar sein. Das ist die Voraussetzung von seriöser Politik. Und das sehe ich bei dem heute debattierten Antrag der AfD tatsächlich wieder einmal nicht.
Denn wenn wir uns diesen Antrag genau anschauen, dann sehen wir vor allem eins: die Missachtung der Gewaltenteilung in unserem Land und die Missachtung der unabhängigen Justiz.
Wie ich zu diesem Schluss komme, möchte ich Ihnen gerne erläutern. Im Feststellungsteil des Antrags heißt es – ich zitiere –:
„Die deutsche Gesellschaft fordert im Zuge der Veröffentlichung der Epstein-Akten umfassende Aufklärung über eine mögliche Verwicklung deutscher Staatsbürger in Straftaten […].“
Als Konsequenz wird sodann gefordert, dass die Bundesregierung eine Sonderkommission einrichten soll, die unter anderem ermitteln soll – ich zitiere erneut –, ob „deutsche Staatsangehörige sich an Straftaten beteiligt haben“, „ob deutsche Staatsangehörige […] strafbare Handlungen begangen haben“ und ob deutsche Staatsangehörige „sich an den Jeffrey Epstein zur Last gelegten Straftaten beteiligt haben“. Das sind sehr – –
Bitte.
Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Vorweg eine Klarstellung: Uns geht es natürlich nicht darum, eine Sonderjustiz zu etablieren. Wenn Sie sich beispielsweise mit dem beschäftigt hätten, was man jetzt in Polen oder auch in Frankreich eingerichtet hat, dann könnten Sie ja sehen, dass dort sehr wohl die Gewaltenteilung berücksichtigt wird. In einer solchen Kommission sollen natürlich die bereits vorhandenen Möglichkeiten, die wir haben, zusammengefasst werden; sie sollen kooperieren.
Sie antworten auf eine Frage, ob die Bundesregierung denn tatsächlich schon was weiß über Bezüge – ich darf das ganz schnell vorlesen –: Auf Grundlage der kurzfristig verfügbaren Informationen sind der Bundesregierung keine Kontakte zwischen Mitgliedern der Bundesregierung oder ihren Vertretern und Jeffrey Epstein bekannt. – Daraus entnehme ich, wenn es hier „kurzfristig verfügbaren Informationen“ heißt, dass hier bislang offenbar noch niemand nachgeforscht hat. Können Sie uns denn zusagen, dass das wenigstens ab heute intensiv beginnt?
Oder anders gefragt: Was ist hier schon geschehen? Haben Sie hier schon irgendetwas initiiert, oder hat man in Deutschland bisher komplett geschlafen?
Also, Herr Dr. Frömming, zwei Punkte.
Der erste Punkt. Ich bin nicht Teil der Bundesregierung. Deshalb kommen wir gleich noch mal zur Gewaltenteilung.
Das erkläre ich Ihnen gerne – erstes Semester Jura, Staatsorganisationsrecht –; können wir gerne tun. Das heißt, ich kann gar keine Erklärung im Namen der Bundesregierung abgeben.
Sie haben diese Fragen berechtigterweise gestellt in einer Kleinen Anfrage; das haben auch andere Kollegen getan. Teilweise wurden diese beantwortet, teilweise werden sie noch innerhalb der Frist beantwortet. Deshalb lassen Sie uns doch die Antworten einmal abwarten und schauen, was die Bundesregierung bis jetzt dazu getan hat oder noch vorhat, zu tun. Ich bin aber die falsche Ansprechpartnerin für die Bundesregierung; denn ich bin ja Teil der ersten Staatsgewalt hier im Parlament.
Zweiter Punkt. Ich komme noch mal zu Ihrem Antrag. Sie sprechen ganz klar von der Aufklärung von Straftaten. Es gibt in Deutschland genau eine einzige Behörde, die Straftaten aufklärt; das sind unsere Staatsanwaltschaften. Das ist weder das Parlament noch die Bundesregierung. Ich weiß gar nicht, wie Sie zu diesem Schluss kommen. Es wäre einfach ein grober Verstoß gegen die Gewaltenteilung.
– Frau von Storch, ich bin ja froh, dass Sie das hier nur kommentieren und mich nicht schlagen, wie Sie das bei Ihren Abgeordnetenkollegen vermeintlich tun.
Frau Präsidentin, ich fahre fort. – Ich habe es gerade schon gesagt und sage es noch einmal in aller Deutlichkeit: Strafrechtliche Ermittlungen obliegen in Deutschland
nicht irgendwelchen von der Bundesregierung oder vom Parlament eingesetzten Kommissionen oder Ausschüssen, auch wenn das viele Parlamentarier gerne so hätten. Nein, strafrechtliche Ermittlungen obliegen ausschließlich unseren Staatsanwaltschaften und deren Ermittlungspersonen. Wer etwas Gegenteiliges fordert, der erkennt die Gewaltenteilung nicht an; wer etwas Gegenteiliges fordert, der stellt unsere unabhängige Justiz infrage.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Unabhängigkeit der Justiz ist
kein Selbstläufer. Sie verlangt Respekt von der Gesellschaft, den Medien und der Politik. Und wenn ich Ihnen das als ehemaliges Mitglied in der Justiz sagen darf: Hier in diesem Hohen Hause vermisse ich das des Öfteren. – Die unabhängige Justiz darf sich weder dem Druck der Politik noch der öffentlichen Stimmung beugen, und das wird sie auch in diesem Fall nicht tun.
– Das glauben Sie zwar, aber das wird sie nicht tun; denn wir haben großartige Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, und das wiederhole ich auch jede Woche.
Ich bin ja froh, dass Herr Brandner nach mir spricht; denn er wird ja wieder, wie immer, die Justiz und die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in diesem Land delegitimieren. Aber wir werden das als CDU/CSU nicht zulassen, unser Koalitionspartner genauso wenig, und auch unsere Justizministerin stellt sich in jeder Debatte dem ganz klar entgegen. Wir haben eine unabhängige und herausragende Justiz – und das im Vergleich zu vielen anderen Ländern, die Sie heute genannt haben. Darauf können wir sehr stolz sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Vertrauen in die Justiz und in unseren Rechtsstaat ist auch im Hinblick auf den Epstein-Missbrauchsskandal unbändig.
Wenn es einen konkreten Anfangsverdacht gibt, so wie es die StPO voraussetzt, dann werden strafrechtliche Ermittlungen erfolgen,
dann werden unsere gewissenhaften Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Bundesländern entsprechend ermitteln – aber nicht, weil es das Parlament will, sondern, weil Recht und Gesetz es gebieten.
Vielen Dank.