Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Es gibt viele gute Gründe, das Bürgergeld abzuschaffen.
Erstens. Mit dem Bürgergeld sind die Vermittlungsquoten um fast die Hälfte eingebrochen. Die Statistik dazu hat man vorsichtshalber gleich abgeschafft.
Zweitens. Die Kosten für das Bürgergeld sind drastisch gestiegen. Sie betragen heute 80 Milliarden Euro, inklusive der kommunalen Kosten und der Krankenversicherungskosten.
Drittens. Der Sozialmissbrauch ist stark angestiegen. Er wird insgesamt auf über 100 Milliarden Euro geschätzt, davon ein beachtlicher Teil im Bürgergeld.
Viertens. Arbeit lohnt sich nicht mehr für Geringverdiener, insbesondere wenn sie Kinder haben. Die Gelder, die sie im Grundsicherungsbezug erhalten, können sie mit eigener Arbeit bestenfalls geringfügig übertreffen.
Das heute vorgelegte Grundsicherungsgeldgesetz ist sehr komplex ausgefallen. Es erhöht noch einmal die Aufgaben und Formularvielfalt in den Arbeitsagenturen und Jobcentern. Überkomplexe Organisationen aber verlieren Biss und Fokus und werden missbrauchsanfällig.
Was wird das Grundsicherungsgeld nun verbessern? Werden mehr Menschen in Arbeit gebracht? Vielleicht bringen Vermittlungsvorrang und etwas schärfere Sanktionen einen kleinen Anstieg der Vermittlungsquote, allein nachweisen kann man das jetzt nicht mehr. Die Statistik gibt es nicht mehr.
Spart das Grundsicherungsgeld Steuergeld ein? 5 Milliarden Euro waren eingeplant bzw. angepeilt. 850 Millionen Euro sind daraus geworden, also gerade mal 1 Prozent der Gesamtkosten.
Das heißt, die Last der Steuerzahler wird sich praktisch nicht verringern und dank ausbleibender Wirtschaftswende voraussichtlich sogar noch ansteigen.
Ist das Grundsicherungsgeld weniger anfällig für Sozialmissbrauch? Im Gesetz steht ausdrücklich, dass man Sozialmissbrauch verringern will. Dazu werden sechs Kompetenzzentren geschaffen, mit denen die Bürokratie sozusagen durch mehr Bürokratie lernen kann, wie Sozialmissbrauch geht. Gemindert wird er dadurch eher nicht; denn ihn nachträglich aufzuspüren, ist sehr aufwendig und lückenhaft. Es ist besser, ihn gar nicht erst ins Gesetz hineinzuschreiben.
Aber genau dort sind die Ermessensspielräume viel zu groß und die Spielregeln zu locker. Es finden beispielsweise keinerlei Vorabprüfungen von Auslandsvermögen und Auslandskindern statt. Ausländer machen aber nun einmal rund die Hälfte der Bürgergeldempfänger aus. Während in Österreich das Auto verkauft werden muss, bevor man Sozialleistungen bekommt, tummeln sich bei uns nach wie vor die großen Ukraine-SUVs vor den Sozialämtern und den Tafeln.
Wird sich Arbeit wieder lohnen? Ziel muss es doch sein, die tatsächlich Arbeitsfähigen auch in Arbeit zu bringen. Wir fordern allerdings seit Langem, dass nachweislich dauerhaft arbeitsunfähige Menschen nicht mehr von den Jobcentern, sondern von den Sozialämtern betreut werden. Das hilft diesen Menschen besser, und es schafft dringend benötigte freie Kapazitäten in den Jobcentern.
Wer aber arbeiten kann, der soll auch arbeiten. Mit dem Bürgergeld war das nicht durchsetzbar, und mit dem Grundsicherungsgeld wird es auch nicht viel besser durchsetzbar sein; denn die Fehlanreize bleiben bestehen. Im Gesetz fehlt die klare Botschaft: Ihr nehmt uns nicht länger aus!
Sozialbetrug ist eine Straftat. Wir fordern, dass sie entsprechend hart geahndet wird. Zu Unrecht einkassierte Gelder müssen zurückgezahlt werden. Ausländische Sozialbetrüger müssen nach Hause geschickt werden.
Unser Sozialstaat ist nicht verpflichtet, seine Saboteure auch noch zu finanzieren.
Doch das alles klingt nicht an in diesem Gesetz. Es wird sich also nichts grundsätzlich ändern. Das erwarten Sie wohl auch gar nicht; sonst würden Sie nicht das Grundsicherungsgeld bis Ende des Jahres weiterhin Bürgergeld nennen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Für die nächste Rede erteile ich das Wort Dr. Carsten Linnemann für die CDU/CSU-Fraktion.