Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer! Die Grundsicherung für Arbeitsuchende hieß einst Hartz IV, dann Bürgergeld und jetzt Grundsicherungsgeld. Der Gesetzentwurf enthält einige vernünftige Neuerungen, von denen viele schon seit Jahren in der aktivierenden Grundsicherung der AfD gefordert werden, wie zum Beispiel die Rückkehr zum Vermittlungsvorrang oder auch verschärfte Sanktionen. Neu hinzugekommen ist die Verkürzung der Elternbetreuungszeit im Bürgergeld von drei Jahren auf ein Jahr. Auf diese Idee sind wir nicht gekommen, weil wir Kinder gern länger bei ihren Eltern sehen. Positiv ist jedoch die Abschaffung der absurden jobcenterinternen Schlichtungsverfahren. Das wird die Abläufe dort etwas beschleunigen. Der Regierungsentwurf enthält auch einige Regelungen gegen Sozialbetrug, was gut ist, aber eben nicht gut genug, um Missbrauch bzw. Schwarzarbeit halbwegs zuverlässig zu verhindern.
Was er gar nicht enthält – damit ähnelt er wieder dem Ampelbürgergeld –, ist ein entschlossenes Signal, dass der Staat sich nicht länger ausnehmen lässt und dass er Menschen, die arbeiten können, auch tatsächlich in Arbeit bringt. Das setzt allerdings voraus, dass nicht nur die Regelsätze hier und da verloren gehen, sondern es muss auch möglich sein, die komplette Grundsicherung für Arbeitssaboteure zu streichen, wenn sie sich als unbelehrbar erweisen. Das sollte aus unserer Sicht auch für alle gelten, von denen die Jobcenter seit drei Monaten nichts mehr gehört haben, zu denen sie keinen Kontakt haben, von denen sie meistens nicht einmal wissen, wo sie wohnen, sondern nur noch die Kontonummer kennen. Und das reicht bei uns in Zigtausend Fällen aus, um Leistungen zu beziehen.
Sie haben also einige unserer Ideen aus der aktivierenden Grundsicherung übernommen, so auch den zweiten Teil des Namens. Den ersten Teil haben Sie vergessen und damit auch das wichtige Element, nämlich die Aktivierung der Arbeitslosen. Es reicht nicht, nette Kooperationsvereinbarungen abzuschließen; das wird nichts ändern. Sie müssen die Leute tatsächlich in Arbeit bringen.
Bei uns fängt die Aktivierung an, wenn Bürgergeldempfänger nach einem halben Jahr keinen Job gefunden haben. Dann werden sie verpflichtend zu 15 Stunden gemeinnütziger Arbeit herangezogen, wie Sauberkeit in Stadt, Straßen und Parks herzustellen, Graffitis zu entfernen oder Gehbehinderte bei ihren Einkäufen zu unterstützen. Es gibt genug Sinnvolles zu tun. Und dieser Vorschlag strukturiert den Tagesablauf der Arbeitslosen, was ihnen guttut. Er lässt ihnen aber immer noch genug Zeit, einen richtigen Job zu finden.
Sie wissen doch: Je länger Menschen ohne Arbeit sind, desto schwerer wird der Wiedereinstieg.
Hätten Sie doch nur unsere Vorschläge in Gänze übernommen, dann wäre auch etwas Vernünftiges daraus geworden. Aber vielleicht gewinnen Sie in der Anhörung noch ein paar vertiefte Erkenntnisse.
Geradezu lachhaft nehmen sich die mickrigen Einsparungen aus, die Sie jetzt im Bürgergeld bzw. im Grundsicherungsgeld erzielen wollen, nämlich 850 Millionen Euro. Das sind gerade mal gut 1 Prozent der totalen Bürgergeldkosten inklusive Krankenversicherung. Die machen nämlich 80 Milliarden Euro aus. Also mit 1 Prozent haben Sie da nicht viel geschafft. Aber selbst wenn Sie sich kein gutes oder sparsameres Gesetz für die Grundsicherung zutrauen: Es gibt neben diesem Gesetz noch Möglichkeiten, die Kosten der Grundsicherung drastisch zu senken.
Ad eins. Stufen Sie die Ukrainer wieder in die Asylbewerberleistungen ein, und zwar nicht nur die, die neu kommen – das sind auch viele –, sondern alle!
Das macht bei 700 000 Ukrainern in der Grundsicherung fast 3 Milliarden Euro aus, die man spart.
Ad zwei. Führen Sie die Syrer wieder zurück in ihr inzwischen islamisch regiertes Land! Dafür haben viele von ihnen gekämpft. Damit ist der Schutzgrund für sie auch nicht mehr da.
Wir haben hingegen gute Gründe, einige von ihnen wieder loszuwerden; denn sie stehen ganz oben in der Kriminalstatistik bei uns.
Führen Sie auch die Iraker, die ebenfalls die Spitze der Kriminalstatistik zieren, zurück in ihr Heimatland! Auch dort gibt es keinen Krieg mehr.
Wir sind nicht verpflichtet, die Menschen hier zu halten.
Ad drei. Machen Sie das Gleiche mit den vielen Afghanen, denen Sie keine Zusagen gegeben haben und die nicht politisch verfolgt werden! Das ist nämlich die Mehrheit der Afghanen.
Wenn Sie aus diesen drei Gruppen nur 50 Prozent der Bürgergeldempfänger zurückführen – ich rede ausdrücklich nur von Bürgergeldempfängern –, dann sparen Sie mit der Zurückstufung der Ukrainer insgesamt fast 12,5 Milliarden Euro. Das ist eine Menge Geld, das sinnvoll für die eigenen Bürger eingesetzt werden kann, zum Beispiel zur Verbesserung unserer Renten, was dringend nötig ist.
Es gibt keinen vernünftigen Grund, das nicht zu tun.
Außer den Steuerzahlern würden sich auch die Kommunen über reduzierte Bürgergeldkosten freuen; denn sie werden immer noch in erheblichem Umfang an den Unterbringungskosten beteiligt, und sie zahlen sämtliche Sozialkosten drumherum aus eigener Kasse, wie die gesundheitliche Versorgung der Asylbewerber und ihren weit überproportionalen Anteil an Jugendhilfe und Eingliederungshilfe. Selbst im Pflegebereich machen sie inzwischen einen erheblichen Anteil aus.
Diese Aufgaben sind sogenannte Pflichtaufgaben, zu denen Bund und Länder die Kommunen verdonnern. In den letzten 25 Jahren hat sich der Anteil der Pflichtaufgaben um 50 Prozent erhöht. Es gibt gar nicht mehr viele Kommunen, die wirklich noch freiwillige Leistungen in größerem Umfang erbringen können. Stattdessen sind etwa 20 Prozent aller Kommunen unter Zwangsverwaltung. Das heißt, sie können ausschließlich Pflichtaufgaben erfüllen und müssen sich selbst für diese Pflichtaufgaben zusätzlich verschulden. Sie können keinen genehmigungsfähigen Haushalt mehr abschließen.
Die ganz genauen Zahlen kennt man allerdings nicht, weil die Bundesregierung keine Statistik über die Notlage ihrer Kommunen führt. Das wäre mal eine sinnvolle Statistik; denn das würde Ihnen vor Augen führen, was Sie mit Ihrer Politik in den Kommunen eigentlich anrichten. Es ist leider eine Tatsache, dass dort dringend erforderliche Instandhaltungen und Investitionen über Jahre zurückgestellt worden sind, um den Ansprüchen der Bundesgesetze, zum Beispiel an die Unterbringung der Flüchtlinge, Genüge zu leisten. Von wegen: Keinem wird etwas weggenommen!
Auch unsere Bürger werden das allmählich mitbekommen. Sie werden feststellen, dass sie in vielen Kommunen durch Wahlen praktisch nichts mehr verändern können; denn da, wo es nur noch Pflichtaufgaben gibt, sind Wahlen überflüssig. In Ländern und Bund ist das allerdings noch anders. Und die Bürger werden uns in diesem Jahr zeigen, dass sie das bereits verstanden haben.
Vielen Dank.