Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin dankbar dafür, in einem Land zu leben, das ein starkes soziales Sicherungsnetz hat, das einen auffängt, zum Beispiel, wenn man seinen Job verloren hat. Und ich bin stolz darauf, dass bei uns Artikel 1 des Grundgesetzes gilt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – unabhängig von der Lebenslage. Daraus folgt ganz klar: Wer in einer schwierigen Situation ist, darf nicht alleine gelassen werden.
Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Existenzminimum – einfach weil er oder sie ein Mensch ist. Wenn jemand den Lebensunterhalt für sich oder die Familie vorübergehend aus eigener Kraft nicht sichern kann, warum auch immer, dann helfen wir. Das ist Ausdruck unserer Solidarität. Gleichzeitig gilt aber auch: Unsere Solidargemeinschaft darf erwarten, dass jeder und jede versucht, wieder auf die eigenen Beine zu kommen – so gut es eben geht.
Unser geteiltes Ziel in der Koalition ist daher klar: Menschen sollen in Arbeit kommen – nicht in irgendeine Arbeit, sondern in gute Arbeit, in Arbeit, die passt, die Perspektiven eröffnet und die ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.
Dafür setzen sich übrigens auch jeden Tag die Beschäftigten in den Jobcentern ein. Vielen Dank an dieser Stelle dafür!
Sie suchen gemeinsam mit den Leistungsbeziehenden nach Lösungen und nach realistischen nächsten Schritten.
Mit dem Bürgergeld haben wir genau dafür ein wichtiges Instrument geschaffen: den Kooperationsplan – verständlich formuliert, gemeinsam erarbeitet, mit klaren nächsten Schritten zurück in Arbeit. Ich bin froh, dass wir diese kooperative Arbeitsweise erhalten konnten. Und wir haben auch festgehalten: Wer mitmacht und mitwirkt, kommt mit Leistungskürzungen gar nicht erst in Berührung. Und das sind 97 Prozent der Leistungsbeziehenden.
Gleichzeitig wissen wir: Für viele Menschen ist der Weg zurück in Arbeit schwer – nicht nur wegen der schwierigen wirtschaftlichen Lage, sondern auch, weil mehr als 60 Prozent der Leistungsbeziehenden gesundheitliche Probleme haben, körperlicher oder psychischer Natur. Deshalb ist entscheidend, Probleme früh zu erkennen und zu behandeln. Je früher wir unterstützen, desto besser sind die Chancen. Genau hier setzt dieses Gesetz an: Wir stärken Gesundheitsförderung und Rehamaßnahmen. Und wir sorgen dafür, dass Menschen mit möglichen psychischen Erkrankungen frühzeitig Hilfe bekommen – und nicht erst, wenn Sanktionen im Raum stehen.
Außerdem stärken wir den sozialen Arbeitsmarkt. Mehr Menschen bekommen Zugang, und die Finanzierung über den Passiv-Aktiv-Transfer wird verbessert. Auch das ist ein wichtiger Schritt.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein Kompromiss. Hätten wir es alleine geschrieben, manches sähe vielleicht anders aus. Aber in intensiven und sehr fachlichen Beratungen haben wir im parlamentarischen Verfahren gemeinsam Verbesserungen vorangebracht.
Dafür danke ich allen Beteiligten, insbesondere den Berichterstatterinnen und Berichterstattern von Union und SPD – Hülya Düber, Kai Whittaker, Jens Peick, Daniela Rump –, die wirklich fachlich versiert und engagiert mit dabei waren und das gemeinsam errungen haben.
Und ich danke ausdrücklich Bärbel Bas, Dagmar Schmidt, Matthias Miersch, Katja Mast, die in schwierigen Verhandlungen für eine gute Lösung gekämpft haben, sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMAS, die uns quasi zu jeder Tages- und Nachtzeit in diesen Verhandlungen begleitet und fachlich sehr kompetent unterstützt haben.
Vielleicht endet heute ein Kapitel mit dem Titel „Bürgergeld“.
Aber ein Buch hat bekanntlich mehrere Kapitel, und sie bauen aufeinander auf. Daher ist mein Fazit: Wir schaffen heute nichts ab. Wir schreiben und entwickeln weiter und blicken nach vorne.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Lukas Rehm für die AfD-Fraktion.