Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst danke ich der Bundesministerin und ihrem gesamten Haus insbesondere für die hervorragende fachliche Begleitung.
Mein besonderer Dank gilt auch meinen Co-Berichterstattern Kai Whittaker sowie Daniela Rump und Jens Peick aufseiten der SPD. Gemeinsam ist es uns gelungen, dieses zentrale Vorhaben im parlamentarischen Verfahren weiter zu verbessern – konstruktiv, lösungsorientiert und mit dem Blick auf die praktische Umsetzung.
Ich möchte heute drei Punkte hervorheben.
Erstens. Wir stärken die Vermittlung in Arbeit. Die Grundsicherung soll natürlich weiterhin unterstützen, vor allem aber den Weg zurück in die Arbeit eröffnen. Deshalb stärken wir Mitwirkungspflichten, geben den Jobcentern mehr Handlungsspielraum und sorgen für eine schnellere Vermittlung.
Zweitens. Wir gehen entschlossener gegen Leistungsmissbrauch vor. Zum ersten Mal schaffen wir eine klare gesetzliche Grundlage, um organisiertem Leistungsmissbrauch systematisch entgegenzutreten. Die Bundesagentur für Arbeit erhält dafür neue Möglichkeiten zur Analyse, Koordination und Unterstützung. Gleichzeitig regeln wir auch die Arbeitgeberhaftung klarer. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer den Sozialstaat schützen will, muss ihn auch gegen Missbrauch verteidigen.
Drittens. Wir behalten vulnerable Gruppen im Blick. Bei Menschen mit psychischen Erkrankungen stellen wir klar, dass ihre Situation bei Leistungsminderungen besonders berücksichtigt wird, etwa durch die persönliche Anhörung, aber eventuell auch durch eine ärztliche Begutachtung. Darüber hinaus freue ich mich, dass es uns auch an dieser Stelle gemeinsam gelungen ist, eine Härtefallregelung bei den Kosten der Unterkunft für Familien mit Kindern zu erreichen.
Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Köktürk für die Linkspartei?
Sehr gerne.
Frau Düber, Sie sind selbst Mutter. 1,8 Millionen Kinder leben im Bürgergeld. Jede dritte Sanktion trifft ein Kind. Wie wollen Sie garantieren, dass Kinder geschützt werden?
Sie müssen bitte stehen bleiben, solange geantwortet wird. – Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Frau Köktürk, für Ihre Frage. – Wir leben in einem Staat, wo ein gesamtes soziales System besteht – nicht nur im SGB II, sondern auch in anderen Fallgesetzbüchern, unter anderem in der Jugendhilfe – mit dem klaren gesetzlichen Auftrag, der auch im SGB VIII verortet ist, Familien zu helfen, diese zu beraten und zu unterstützen.
Ich habe ehrlicherweise bei Ihrem Vortrag gerade, auch bei den Ausführungen gestern im Ausschuss heraushören können, dass Sie sich nicht wirklich mit diesem Gesetzestext auseinandergesetzt haben, erst recht nicht mit den Inhalten.
Sonst wüssten Sie, dass wir Schutzmechanismen eingebaut haben, nicht nur an dem Punkt, den ich gerade erläutert habe, also dass wir Familien und Kinder bei den Kosten der Unterkunft schützen, sondern auch in der Form, dass wir, selbst wenn Leistungsminderungen erfolgen, dafür sorgen, dass die Kosten der Unterkunft auf die anderen Teile der Bedarfsgemeinschaft umgelegt werden, damit keine Wohnungslosigkeit entsteht,
und dass wir auch die Jugendämter – zu dem Punkt komme ich gleich, deswegen will ich es nicht vorwegnehmen – in der Jugendhilfe zu einem kooperativen Miteinander zur Unterstützung der Familien auffordern und auch den entsprechenden Weg bereiten. Das, was Sie machen, ist blankes Behörden-Bashing.
Vielen Dank. – Frau Abgeordnete, es gibt eine weitere Zwischenfrage, und zwar vom Abgeordneten Timon Dzienus von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Möchten Sie sie auch zulassen?
Ja, natürlich. Sehr gerne.
Bitte schön.
Frau Düber, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Monatelang haben wir ja was von der Union gehört zu Milliardeneinsparungen: von Thorsten Frei, dass 30 Milliarden Euro eingespart werden, von Carsten Linnemann, dass es 15 Milliarden Euro sind – daran konnte er sich im Deutschlandfunk nicht mehr erinnern –, der Bundeskanzler sprach von Einsparungen in Höhe von 5 Milliarden Euro. Von Ihnen haben wir dazu jetzt nichts gehört. In der ganzen Debatte heute haben wir von der Union dazu nichts gehört. Im Gesetz steht dazu nichts.
Und bevor Sie jetzt antworten: „Mit Sanktionen bringen wir die Menschen in Arbeit“, lassen Sie mich festhalten: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat gerade erst zusammengefasst dargelegt,
dass verschärfte Sanktionen keine nachhaltige Integrationswirkung für die Arbeitsaufnahme bringen. – Das Gesetz bringt also keine Milliardeneinsparungen.
Wie passt das zusammen? Können Sie mir das erklären? Hatte die Union im Wahlkampf einfach keine Ahnung, oder haben Sie bewusst gelogen?
Frau Dr. Düber.
Sehr geehrter Herr Kollege, vielen herzlichen Dank für Ihre Frage. – Ich bedauere, dass ich das so ähnlich beantworten muss, wie ich es letzte Woche bei einem anderen Antrag der AfD gemacht habe: Wenn Sie sich auf Aussagen von einem wissenschaftlichen Dienst, der unterschiedliche Studien aufbereitet, beziehen, dann wäre es schon angebracht, wenn Sie das vollständig tun und nicht nur die Teile ansprechen, die Ihnen persönlich in den Kram passen.
Wenn man diesen Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes aufmerksam und vollständig liest, was ich selbstverständlich getan habe, dann kommt man auch zu dem klaren Ergebnis, dass er gemischte Effekte und eine unterschiedliche Forschungslage aufzeigt.
Ein Beispiel, aus dem genau das Gegenteil hervorgeht zu dem, was Sie sagen, ist die IAB-Studie. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass Sanktionen sogar einen Ex-ante-Effekt haben, das heißt, bevor sie überhaupt erlassen werden, Wirkung zeigen.
Deswegen würde ich Sie darum bitten, der Ehrlichkeit halber in Zukunft vollständig zu zitieren.
Und zu dem Punkt der Einsparungen kann ich Ihnen sagen, was ich schon mehrfach erwähnt habe: Lesen Sie bitte die Präambel des Gesetzentwurfs. Dann sehen Sie, was bei einer Vermittlung von 100 000 Menschen in Arbeit an Einsparungen möglich ist; und da sprechen wir nur von Menschen, die keinerlei Vermittlungshemmnisse haben, also keine gesundheitlichen Einschränkungen, sowie Joberfahrung bzw. einen Berufsabschluss in dem entsprechenden Bereich. Dann werden Sie ein bisschen schlauer und müssten hier im Plenum nicht solche Fragen stellen. – Vielen herzlichen Dank.
Ihre Redezeit läuft jetzt weiter; ich lasse die Redezeit weiterlaufen.
Ja. – Ich möchte noch mal zu dem Punkt bezüglich der Jugendämter zurückkommen. Das ist mir persönlich wichtig aufgrund meiner langjährigen Verantwortung für ein Jugendamt. Seit der ersten Lesung wurde immer wieder der Eindruck erweckt, die Information des Jugendamtes verschärfe die Situation betroffener Familien. Das trifft weder die Intention der Regelung noch die Realität in der Jugendhilfe.
Wenn Menschen den Kontakt zum Jobcenter vollständig verlieren und Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben, dann müssen wir doch fragen: Braucht diese Familie Unterstützung? – Denn Hilfe kann nur da ankommen, wo auch bekannt ist, dass sie gebraucht wird.
Und zweitens. Das Jugendamt ist keine Strafbehörde, es ist eine Unterstützungsbehörde
mit dem klaren gesetzlichen Auftrag, Eltern zu beraten, Familien zu helfen und passgenaue Angebote zu vermitteln.
Deswegen nutze ich heute auch meine Rede dafür, mich bei den Tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jugendämtern und Allgemeinen Sozialen Diensten zu bedanken, die täglich mit großem Engagement Familien unterstützen.
Ein weiterer Punkt, der heute mitberaten wird, ist übrigens das Statusfeststellungsverfahren. Das entsprechende Urteil betrifft Tausende freiberufliche Lehrkräfte und Dozenten. Ohne sie würden zahlreiche Kurse, Qualifizierungen und Weiterbildungsangebote nicht stattfinden. Sie sind ein unverzichtbarer Teil unserer Bildungslandschaft.
Der Bedarf nach klaren verlässlichen Rahmenbedingungen ist groß; das höre ich auch aus meinem eigenen Wahlkreis. Die Verlängerung der Übergangsregelung ist deshalb ein richtiger erster Schritt. Klar ist aber auch: Eine Übergangsregelung verschafft nur Zeit, sie ersetzt keine dauerhafte Lösung.
Wir brauchen eine gesetzliche Regelung, die echte Rechts- und Planungssicherheit verschafft – für Bildungsträger ebenso wie für Lehrkräfte. Und es ist ein gutes Signal, dass die Koalitionspartner derzeit kooperativ an einer Lösung arbeiten.
Meine Damen und Herren, mit der neuen Grundsicherung stärken wir Vermittlung, schützen den Sozialstaat vor Missbrauch und behalten gleichzeitig die Menschen im Blick, die besondere Unterstützung brauchen. Genau darum geht es: um einen Sozialstaat, der unterstützt, der fordert – und der verlässlich funktioniert.
Sie müssen bitte zum Ende kommen.
Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Für eine Kurzintervention erteile ich das Wort der Abgeordneten Heidi Reichinnek von der Fraktion Die Linke.