Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesgesundheitsministerin Warken! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir verabschieden heute das Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG – und ändern damit das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG – aus der letzten Legislaturperiode, das jedoch niemals zum Tragen gekommen ist.
Bevor ich auf zentrale Punkte unseres Gesetzentwurfs eingehe, möchte ich mit Ihnen einen Moment zurückblicken, und zwar auf den 22.11.2024 – Abstimmung im Bundesrat. Es kam mitten in der laufenden Sitzung zu einem beispiellosen Eklat. Ein Ministerpräsident entließ seine eigene Gesundheitsministerin, weil das Gesetz zwischen Bund und Ländern und innerhalb der Länder für so viel Zwietracht gesorgt hatte.
Dieser Vorgang machte die Hauptschwachstelle des KHVVG für jedermann sichtbar: Es missachtete die verfassungsmäßige Rolle der Länder bei der Krankenhausplanung. – Die Bedingungen vor Ort sind unterschiedlich. Bevölkerungsdichte, geografische Lage, Entfernungen zu den Versorgungszentren: All das verlangt nach Gestaltungsspielräumen, nach eng begrenzten Ausnahmen, wo sie sachgerecht sind. Genau diese Flexibilität stellen wir mit dem KHAG wieder her. Wir geben den Ländern und den Krankenhausträgern mehr Zeit für die Umsetzung. Denn eines wollen wir vermeiden: Schnellschüsse, die in der Praxis scheitern. Unser Ziel ist eine Reform, die wirkt und trägt.
Zugleich sage ich ausdrücklich: Wir verwässern den Kern dieser Reform nicht. Im Gegenteil: Wir sichern, dass sie umgesetzt werden kann. Denn diese Reform ist dringend notwendig – darüber besteht breiter Konsens –, und sie wird, wenn sie gelingt, die Krankenhausversorgung in Deutschland dauerhaft verbessern.
Zwei zentrale Punkte aus KHVVG und KHAG will ich herausgreifen:
Erstens. Wichtigstes Anliegen der Reform war und ist die Verbesserung der medizinischen Versorgung im stationären Bereich. Für Qualitätsverbesserungen sorgt nicht die nach wie vor im internationalen Vergleich zu hohe Anzahl an Krankenhäusern oder die zu hohe Bettendichte oder der Einsatz von fast 130 Milliarden Euro jährlich – mehr als ein Drittel der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Qualität verlangt stattdessen bestens ausgebildetes und erfahrenes Personal, das eben nicht in beliebiger Zahl zur Verfügung steht, das zudem durch viele gleich oder ähnlich gelagerte Fälle und Eingriffe routiniert handelt, beispielsweise bei Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder einem Schlaganfall.
Kurzum: Qualität verlangt nach einer Konzentration in effizienten stationären Leistungszentren. Wer dies ignoriert und an jedem Haus und jedem Bett festhalten will und für diese wenig leistungsfähigen Strukturen noch mehr finanzielle Mittel fordert, gaukelt den Menschen etwas vor. Er gibt sich zudem zufrieden mit einer mittelmäßigen Versorgungsqualität.
Zweitens. Wir sorgen mit dem KHAG zudem für eine faire Verteilung der finanziellen Lasten zwischen Bund und Ländern; das ist bereits angesprochen worden.
Ja.
Frau Präsidentin, vielen Dank, dass Sie mich aufrufen; Herr Müller, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich würde gerne wissen, ob Sie mir einen einzigen Grund nennen können – einen! –, warum dieses Gesetz in Zukunft dazu führen wird, dass die Kosten, die für die Krankenhäuser im letzten Jahr noch einmal um 10 Milliarden Euro gestiegen sind, nicht weiter ansteigen werden.
Es mag jetzt vielleicht ein bisschen flach sein, aber ich werde es mit folgendem Beispiel erklären: Wenn Sie in jedem Dorf ein Feuerwehrhaus haben, dann haben Sie für jedes Feuerwehrhaus Gebäudekosten, unter Umständen auch Personalkosten und sonstige Sachkosten. Und wenn Sie in jedem größeren Städtchen ein Krankenhaus weiterbetreiben, dann haben Sie enorme Kosten für die Vorhaltung und dann können Sie viele Investitionen, die Sie machen müssten, beispielsweise in Geräte oder Gebäude, am Ende des Tages nicht mehr finanzieren.
Dieses Gesetz sorgt für eine Zusammenführung der Leistungszentren, für eine Konzentration von Leistungen. Ich weiß, dass es Ihnen nicht weit genug geht; das ist ja in der Rede des Kollegen Dahmen und auch in der Rede des Kollegen Grau angeklungen. Aber es sorgt für diese Konzentration,
vielleicht nicht in dieser strikten Form, wie es Ihnen vorschwebt. Diese Konzentration wird dafür sorgen, dass die Kosten für die Vorhaltung sich auf weniger Zentren konzentrieren.
– Ich nehme es zur Kenntnis.
Zweitens. Wir sorgen mit dem KHAG zudem für eine faire Verteilung der finanziellen Lasten; ich habe das bereits angesprochen. Es war im KHVVG ursprünglich vorgesehen, dass die gesetzlich Versicherten 50 Prozent der Reformkosten tragen müssen. Das haben wir beseitigt. Und die wichtigste Botschaft lautet: Dieses Geld steht sofort zur Verfügung.
Ich will zum Schluss offen sagen: Nicht an jeder Stelle konnten wir für jedes berechtigte Interesse eine optimale Lösung finden. So haben wir etwa bei der Einteilung der Leistungsgruppen nicht alle Wünsche und Forderungen aufgenommen. Wir starten deshalb mit einem Paket, das nach unserer Überzeugung ausreichend ist, um die Ziele der Reform zu erreichen. Ähnliches gilt bei der Einteilung der Fachkliniken ebenso wie bei der schärferen Fassung des Pflegebudgets. Bei der Ausweitung der Hybrid-DRGs für Kinder und Jugendliche betreten wir zudem Neuland. Genau deshalb sieht das KHAG wie schon das KHVVG zu vielen Zeitpunkten viele Evaluierungsmöglichkeiten vor. Wir sollten uns offen zeigen für solche Anpassungen, wenn sie im weiteren Verlauf notwendig sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kompromiss ist das Wesen der Demokratie. Ich glaube, dass wir einen tragfähigen Kompromiss, der in der Breite auf Konsens stößt, geschaffen haben. Das ist oftmals auch die Grundlage eines nachhaltigen Erfolgs.
Mein abschließender Dank gilt den Mitberichterstattern aus der SPD und der Union.
Und ein besonderer Dank geht an die Regierungsbank –
– und das Haus.