Da Sie den Gesetzentwurf ja sicherlich haben, werden Sie die Antworten auf Ihre Fragen dort finden. Wir schauen nicht nur nach Marktbeherrschung, sondern auch nach Marktmacht. Also, wir schauen nicht nur auf Monopolisten, sondern wir schauen zum Beispiel auf den Großhandel, wo es große Unternehmen gibt, die wir jetzt durchs Kartellamt stärker untersuchen lassen. Ich glaube, die von Ihnen angesprochenen Punkte finden sich sowohl in § 29 –
Katherina Reiche
Bundesministerin BMWK
Mittwoch, 18. März 202621. Wahlperiode, 64. SitzungBefragung der Bundesregierung
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