Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gewalt gegen Frauen, Gewalt in Partnerschaften, Gewalt im sozialen Nahraum: Das ist ein täglicher Angriff auf die Würde der Opfer und auf die Sicherheit in unserem Land.
Wer in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher ist, der ist nirgendwo mehr sicher. Deshalb sind Gewaltschutzanordnungen in diesem Bereich unverzichtbar. Solche Schutzanordnungen sind aber nur so stark, wie ihre Durchsetzung ist. Die Fakten sind erschütternd. 7 754 Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen wurden allein 2024 registriert. Und das ist offenbar nur die Spitze des Eisbergs. Die Dunkelfeldstudie LeSuBiA, die vor wenigen Wochen von Innenminister Dobrindt und Familienministerin Prien vorgestellt wurde, zeigt: Die allermeisten Gewalterfahrungen werden nie angezeigt, so wie die Ministerin es gerade gesagt hat.
Betroffene schweigen aus Angst, aus Scham, aus Abhängigkeit oder weil sie wissen: Bis die Polizei kommt, ist es oft zu spät.
Das Problem ist also nicht das Recht. Das Problem ist seine fehlende Durchsetzung. Ein Kontaktverbot nützt nichts, wenn das Opfer selbst die Polizei rufen muss in dem Moment, in dem der Täter bereits in seiner Wohnung steht. Unser Gesetzentwurf ist eine Antwort auf diese Schutzlücke. Schutz muss wirken, bevor die Tat geschieht, nicht danach.
Familiengerichte erhalten jetzt eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage, um in Hochrisikofällen eine elektronische Fußfessel anzuordnen. Die Fußfessel löst Alarm aus, wenn der Täter sich nähert. Dieser Alarm läuft bei der Überwachungszentrale der Polizei auf. Aber wir folgen zugleich dem erprobten Vorbild Spaniens. Denn auf Wunsch erhält zusätzlich das potenzielle Opfer in Echtzeit eine Warnung. Der Erfolg gibt diesem Modell recht: Seit Einführung der Fußfessel gab es in Spanien keine einzige Tötung eines so gewarnten Opfers mehr. Frankreich, die Schweiz und andere Länder sind dem Beispiel gefolgt, und wir tun das jetzt auch.
Wir als Union stehen für einen starken Rechtsstaat. Deshalb haben wir als CDU/CSU bereits frühzeitig in der letzten Wahlperiode einen Gesetzentwurf zur Fußfessel vorgelegt. Die amtierende Koalition war sich in den Fragen des Gewaltschutzes besonders schnell einig. Mein Dank gilt daher für diesen Entwurf der Bundesjustizministerin und ihrem Haus.
Für uns als Koalition ist dieses Gesetz ein Baustein in einem Gesamtkonzept zur Verhinderung von Gewalt und zum Schutz von Gewaltopfern. Das gilt sowohl in präventiver, aber eben auch in repressiver Hinsicht. Noch in der letzten Wahlperiode haben wir gemeinsam einen Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz eingeführt. Ferner werden wir den Tatbestand der Nachstellung verschärfen. Schließlich wollen wir den strafrechtlichen Schutz, ebenfalls insbesondere von Frauen, durch ein neues, strafschärfendes Merkmal bei Raub, Mord und Körperverletzung verbessern.
Es ist gut, meine Damen und Herren, wenn die meist weiblichen Opfer häuslicher Gewalt bei Bedarf einen Platz im Frauenhaus finden. Mir ist es aber noch wichtiger, wenn die Frauenschläger möglichst lange Aufnahme in einem Täterhaus finden. Und im Rechtsstaat nennen wir das Justizvollzugsanstalt, meine Damen und Herren.
Auch wenn mit diesem Gesetz nicht alles gut wird, so kann es im Ernstfall doch den Unterschied machen zwischen Leben und Tod. Mit dem heute vorgelegten Gewaltschutzgesetz handeln wir daher: für die Frauen, die heute noch Angst haben müssen, für Kinder, die sich selbst nicht wehren können, und für jeden und jede, die auf den Schutz des Rechtsstaates vertrauen, weil sie auf ihn angewiesen sind.
Vielen Dank.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort der Abgeordnete Helge Limburg.