Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Weimer, was haben Sie eigentlich genau gegen Leipzig? Erst treten Sie eine Debatte um den Deutschen Buchhandlungspreis los, dann sagen Sie dessen Verleihung und schlussendlich auch alle übrigen Termine bei der Leipziger Buchmesse ab. Wissen Sie, die Leipziger Buchmesse war schon zu DDR-Zeiten ein Freiort. Man sprach dort miteinander, manchmal hinter vorgehaltener Hand.
Man ließ Bücher, die man sonst nicht bekommen konnte, mitgehen – das habe ich auch gemacht; geistiger Mundraub, ist verjährt –, und man ließ den Gedanken freien Lauf. Heute ist sie ein Fest mit großartigen Preisträgerinnen und Preisträgern, über die wir leider ganz wenig sprechen können, wie Katerina Poladjan zum Beispiel oder Miljenko Jergović.
In der ganzen Stadt geht es ums Lesen. Hunderttausende feiern Bücher: Alte mit Rucksäcken, Kinder, die an ihren Eltern zerren, weil sie etwas Spannendes am nächsten Stand entdeckt haben, Zuhörende, Diskutantinnen und Diskutanten aus dem In- und Ausland, nur der Kulturstaatsminister nicht. Man wundert sich. Wissen Sie, was Sie erreicht haben? Sie haben erreicht, dass alle in einen Abgrund blicken. Es ist der Abgrund der Einschränkungen, des vorauseilenden, ängstlichen Recht-machen-Wollens. Es ist die Angst, dass Förderung von Kunst und Kultur in Deutschland davon abhängen könnte, ob sie gefällt. Und das ist ein riesengroßes Problem.
Und Sie sagen nicht, warum – noch nicht einmal im Ausschuss des Bundestages. Wir hören nur ein Geraune, das Sie nicht näher beschreiben, wenn es um das Streichen der Buchhandlungen von der Liste der Jury geht. Auf die Frage der „Zeit“, ob es nicht eine repressivwirkende Grauzone erzeugen würde, dass als Grund für den Ausschluss der Buchhandlungen die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes genannt werden, die von Ihnen vorgetragene Begründung aber wiederum eine ganz andere ist, sagen Sie: „Das will ich nicht hoffen, glaube es aber auch nicht.“ Doch, genau diese Grauzone ist entstanden. Ich frage Sie nach Ihrem Amtsverständnis. Sie sind Mitglied der Bundesregierung. Sie werden nach jedem verursachten Chaos, auch in diesem Fall, in Schutz genommen. Sie können nicht nach Hörensagen Entscheidungen treffen, Herr Weimer.
Und wenn es etwas anderes war als Hörensagen, dann haben die Öffentlichkeit und erst recht die Buchhaltungen das Recht, zu wissen, was die Grundlage dieser Entscheidung ist, und die müssen Sie liefern, Herr Weimer: gegenüber diesem Haus, der Öffentlichkeit und den Buchhandlungen.