Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ehrlich gesagt, Herr Schliesing, finde ich es schon ziemlich bemerkenswert, dass Sie rechtsstaatliche Verfahren als „monarchisch“ bezeichnen.
Ich glaube, das zeigt, was Ihr Verständnis vom Rechtsstaat ist.
Wenn wir uns die Kulturpolitik in Deutschland anschauen, dann ist doch klar erkennbar, dass sie in einem Spannungsfeld steht, insbesondere die Kulturförderung. Sie steht immer im Spannungsfeld, einerseits weil der Staat mit seiner Kulturpolitik und -förderung die weitgehende Autonomie eines Lebensbereichs, der ihn selbst kritisch beobachtet, irritiert und infrage stellen kann, immer wieder fördern und unterstützen muss. Andererseits darf eine Gesellschaft mit demokratischer Ordnung nicht gleichgültig bleiben, wenn ihre eigenen Ressourcen zur Aushöhlung und zur Bekämpfung der demokratischen Ordnung genutzt werden.
Es ist doch völlig klar – wir haben das heute schon an ganz vielen Stellen gehört –, dass Artikel 5 Grundgesetz Freiheiten in Deutschland gewährt, die wir schützen und die insbesondere auch dann geschützt werden, wenn damit radikale, unbequeme, provokante Meinungen wie in der Kunst verbunden sind. Auch das schützen wir vor staatlichen Eingriffen und Zensur. Aber die Abwehrrechte des Artikel 5 begründen keinen Anspruch auf staatliche Ehrung oder Finanzierung. Man darf „Deutschland verrecke bitte“, „Fick die Polizei“ und „Heimat ist Aufruf zum Mord“, wie es zum Beispiel an der Fassade einer der Buchhandlungen steht, in unserem Staat und in unserer Demokratie sagen. Das ist zulässig und von der Meinungsfreiheit gedeckt.