Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ausweitung von notariellen Onlineverfahren und weiterer Gesetze: Ich komme gleich noch zu dem gesamten Maßnahmenbündel; denn nicht alle Gesetze bekommen immer die notwendige Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit, die sie verdienen. Aber in dem Fall sind wir froh über diese Debatte am Abend.
Notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen – das klingt immer noch so ein bisschen angestaubt, trägt aber zur Sicherheit im Rechtsverkehr in erheblicher Weise bei. Onlineverfahren kennen wir bereits, nicht erst seit der Coronazeit. Insbesondere was gesellschaftsrechtliche Eintragungen in Registern angeht, ist es auch wirtschaftliche Realität, dass gewisse Dinge schnell gehen müssen und auch schnell eingetragen werden müssen, damit im Rechtsverkehr das Vertrauen in diese Register und in deren Aktualität bei Vertragsschlüssen entsprechend gewährleistet ist. Die Aktualität ist die Grundlage für dieses Vertrauen, und die Evaluation von Gesetzen ist eben nicht nur eine Plattitüde, die wir hier in Gesetze mit hereinschreiben. Die Evaluation sagt uns ganz klar, dass wir hier die Ausweitung von Onlineverfahren, von Digitalisierung weiter vorantreiben müssen.
Das spricht dafür, die Sicherheit aus der analogen Welt, dass ich zu einem Notar, zu einer Notarin meiner Wahl gehen kann, wenn ich nicht an einen bestimmten Ort gebunden bin, weil in gewissen Fällen die Erledigung des Rechtsgeschäfts noch gebunden ist an einen Bezirk, jetzt auch in die digitale Welt zu übertragen. So soll dafür gesorgt werden, dass ich, ohne mich irgendwo hinbewegen zu müssen, möglichst schnell eine notarielle Dienstleistung im Rahmen eines Rechtsgeschäftes auch online erledigen kann. Das ist ein Quantensprung und auch gut für unsere Wirtschaft. Das müssen wir aber eben auch mit informationstechnischen Systemen und deren Integrität absichern. Hier haben wir sehr gute Ansätze in Deutschland, beginnend bei der eID, die wir aus meiner Sicht noch stärker nutzen müssen, damit uns der Transfer in die digitale Realität der Menschen, die sich auf ihrem Handy abspielt – wir haben Tausende von Fotos auf unserem Handy, wir haben unsere Bankdaten auf dem Handy, wir haben demnächst die Kfz-Scheine auf dem Handy –, auch gut gelingt.
Dieser Gesetzentwurf umfasst noch zwei weitere Punkte, einmal die Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung, wenn sie wegen ihrer homosexuellen Orientierung dienstrechtlich benachteiligt worden sind. Diese Diskriminierung ist durch nichts zu rechtfertigen; sie ist schändlich, und es ist gut, dass wir analog zum Strafgesetzbuch auch hier die Fristen weiterhin verlängern. Denn nicht alle Betroffenen können mit diesem erlittenen Unrecht unverzüglich umgehen. Sie sind nicht unverzüglich in der Lage, sich in entsprechende Hilfe zu begeben, sich zu offenbaren oder zu verlangen, dass diese Diskriminierung angesprochen und auch rehabilitiert wird. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir hier die Fristen verlängern. Ich bin dafür, dass wir auch jenseits von Debatten über Fristverlängerungen darüber reden, wie wir uns qualitativ noch sinnvoller solchen Diskriminierungen zuwenden können, etwa, indem wir die Betroffenen in den Mittelpunkt stellen.
Was schließlich die Digitalisierung des Führungszeugnisses im BZRG betrifft, noch mal in aller Kürze: Es ist gut, dass wir die digitalen Führungszeugnisse haben und im Rechtsverkehr austauschen können.