Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Antrag unternimmt Die Linke einen Versuch. Sie will allem Anschein nach suggerieren, gerade die besonders bedürftigen Alleinerziehenden hätten am Ende des Tages mehr Geld, wenn es das hier geforderte Gesetz gäbe, also alle, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.
Dem Juristen drängt sich dabei ein Begriff aus dem Strafrecht auf, nämlich der des untauglichen Versuchs. Damit wird der Versuch einer Straftat bezeichnet, der von vornherein zum Scheitern verurteilt ist. Auch ein solcher Versuch kann strafbar sein, aber – das beruhigt vielleicht einige Anwesende hier aufseiten der Linken –
das Gericht kann von einer Bestrafung absehen, wenn der Täter die Untauglichkeit seines Versuches aus grobem Unverstand nicht erkannt hat.
– Ganz genau! So sieht es aus.
Was will ich damit sagen? Wir leben doch in einem Sozialstaat – und das ist gut so. Das Bundesarbeitsministerium spricht von der Sozialhilfe als letztem Auffangnetz, mit dem der Sozialstaat dem Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens ermöglichen soll, das der Würde des Menschen entspricht.
Damit aber nicht genug: Der Staat bietet die Grundsicherung, er bietet die Arbeitslosenhilfe, er bietet den Kinderzuschlag, er bietet das Wohngeld. Allen diesen Leistungen liegt der Subsidiaritätsgrundsatz zugrunde. Hat der Anspruchsteller eigene Mittel, werden sie, jedenfalls im Wesentlichen, auf die Hilfeleistungen angerechnet.
Schauen wir uns nun die Alleinerziehenden an. Meistens sind es ja die Mütter, die gegenüber dem Vater einen Unterhaltsanspruch für das Kind geltend machen.
Zahlt der Vater nicht, können sie den Unterhaltsvorschuss beanspruchen. Und nun kommt es: In dem Umfang, in dem sie den Vorschuss ausgezahlt bekommen, sind sie nicht mehr bedürftig, sodass andere Hilfeleistungen gekürzt werden. Aber was haben sie nun gewonnen? Wir sehen: Der Unterhaltsvorschuss ist eine vorrangige Sozialleistung, kein Geschenk des Staates.
Es bleiben also diejenigen Alleinerziehenden, die nicht auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, weil sie genug verdienen oder hinreichend vermögend sind. Dass Die Linke sich für diese Klientel einsetzt, war mir bisher neu.
Außerdem bleiben die nicht freizügigkeitsberechtigten ausländischen Staatsangehörigen. Auch sie profitieren in der Tat von der geforderten gesetzlichen Neuregelung. Natürlich konnten wir von dem Antrag nichts anderes erwarten.
Was bedeutet das nun? Auch die folgenden Gruppen könnten Unterhaltsvorschuss verlangen, kaum wären sie hier: Personen mit einem Visum für Durchreise, mit Aufenthaltserlaubnis für studienbezogene Praktika – überhaupt alle Personen ohne Aufenthaltstitel –,
Personen mit Aufenthaltserlaubnis für Forschung ohne Aufenthaltstitel, Personen mit Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am Europäischen Freiwilligendienst, Personen mit „Such-Chancenkarte“ und diverse andere Gruppen. Das läuft auf einen neuen grandiosen Pullfaktor hinaus, und das will man ja.
Und da die Unterhaltspflichtigen für diese Kinder kaum greifbar sein dürften, bliebe der Staat auf seinen Regressforderungen sitzen, Forderungen, die schon jetzt nur zu weniger als 20 Prozent – der Kollege Heveling hat es ja angedeutet – durchgesetzt werden können.
Da hätte man in dem Antrag wenigstens einige Worte zu Kosten und Finanzierung einer solchen Aktion erwarten dürfen. Aber wir wissen ja: Über die Finanzierung macht man sich aufseiten der Linken keine Gedanken. Wir lehnen den Antrag ab.
Vielen Dank.