Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ein echtes Gerechtigkeitsproblem: Während das Kindergeld beim regulären Kindesunterhalt nur zur Hälfte angerechnet wird, werden vom Unterhaltsvorschuss die vollen 259 Euro Kindergeld abgezogen. Alleinerziehende im Unterhaltsvorschuss haben also ein halbes Kindergeld weniger als Alleinerziehende mit regulärem Kindesunterhalt. Das klingt nicht nur ungerecht für die knapp 860 000 Kinder im Unterhaltsvorschuss, das ist es auch.
Alle Kinder sollten gleichbehandelt werden. Alleinerziehende und ihre Kinder im Unterhaltsvorschuss brauchen dieses Mehr an finanzieller Unterstützung ganz besonders. Jeder Euro ist bei diesen Familien ein bedeutsamer Beitrag gegen Kinderarmut, für Teilhabe und für ein besseres Leben von Familien, in denen sich häufig die Mütter zerreißen, um den Alltag alleine zu wuppen.
Eine solche Reform des Unterhaltsvorschusses zugunsten Alleinerziehender fordert auch eine Petition. Über 130 000 Bürgerinnen und Bürger haben sie mittlerweile unterschrieben. Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen – leider ohne CDU/CSU – habe ich gestern die Petition vor dem Bundestag entgegengenommen. Im Namen der SPD-Fraktion möchte ich an dieser Stelle nochmals Delia Keller herzlich für ihren Einsatz danken. Dank Ihnen bekommt dieses Thema in dieser Woche die verdiente Aufmerksamkeit.
Aufgabe der Opposition ist es selbstverständlich, uns zu treiben. Wenn man dann aber, wie die Linken bei dem vorliegenden Antrag, im Wesentlichen aus unserem Koalitionsvertrag abschreibt, gelingt das nur so halb. Denn auch wir Regierungsfraktionen wollen Reformen beim Unterhaltsvorschuss, die Alleinerziehenden und ihren Kindern zugutekommen. So steht es im Koalitionsvertrag, und der gilt natürlich.
Unverständlich finde ich es hingegen, dass die Linksfraktion in ihrem Antrag über ein anderes Problem beim Unterhaltsvorschuss nicht spricht. Wenn der Staat Unterhaltsvorschuss leistet, hat der Unterhaltspflichtige häufig selbst gar nicht genug Geld für die Unterhaltszahlungen. Hier zahlt der Staat letztlich also keinen Vorschuss, er kommt für den Unterhalt faktisch auf.
Es gibt aber auch Menschen, die sich den Unterhaltszahlungen für ihr Kind verweigern, obwohl sie das Geld dafür hätten. Sie tricksen, verheimlichen, verschleppen und veräppeln ihre Kinder, ihre ehemaligen Partnerinnen und den Staat, zum Beispiel durch Einkünfte aus Schwarzarbeit, von denen die Behörden nichts wissen. Und das machen zum allergrößten Teil Männer. Und diese Männer will ich nicht Väter, sondern Erzeuger nennen; denn den Titel „Vater“ muss man sich erst verdienen.
Wer ein Kind in die Welt setzt, sich dann aber vor Unterhaltszahlungen drückt, obwohl man sie leisten könnte, hat sich den Titel „Vater“ eben nicht verdient. In diesen Fällen mindert der Sozialstaat die Folgen für Alleinerziehende, indem er Unterhalt vorschießt. Im Anschluss holt sich der Staat das Geld vom Erzeuger wieder zurück. In der Theorie klingt das gut, in der Praxis gelingt das den Behörden allerdings viel zu selten.
Vergleichsweise gut klappt das zum Beispiel bei mir in meiner Heimat. Im Kreis Nordfriesland konnten die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im letzten Jahr 27 Prozent der Ausgaben im Unterhaltsvorschuss zurückholen; bundesweit waren es nur 18 Prozent. Wir müssen da wirklich überall besser werden. Auch dazu machen wir uns ausgehend vom Koalitionsvertrag Gedanken.
Für mich ist wichtig, dass Behörden schlagkräftiger gegen Unterhaltsverweigerer vorgehen können. Nicht hilfreich sind Vorschläge, die reflexhafte, wenn auch nachvollziehbare Strafbedürfnisse befriedigen sollen, aber in der Sache gar nichts bringen oder vielleicht sogar kontraproduktiv sind. Stattdessen müssen wir das in den Mittelpunkt stellen, was tatsächlich hilft. Dazu gehört ein automatischer Datenaustausch zwischen all denen, die relevante Informationen für den Rückgriff haben können, also Unterhaltsvorschusskasse, Jobcenter, Zoll und Finanzamt. Auch die Verjährungsfristen im Unterhaltsvorschuss müssen wir uns kritisch anschauen. Reguläre drei Jahre für nicht titulierte Unterhaltsrückstände finde ich relativ kurz.
Ich möchte, dass es den Erzeugern an den Kragen geht und wir gleichzeitig, wie im Koalitionsvertrag angestrebt, Alleinerziehenden nicht mehr das ganze Kindergeld abnehmen.
Das hilft nicht nur sofort, sondern es führt auch dazu, dass sie von zukünftigen Erhöhungen des Kindergeldes profitieren. Da müssen wir jetzt aber auch wirklich vorankommen. Und trotz knapper Kassenlage kommt da jetzt hoffentlich Bewegung rein. Meine Unionskollegin Anja Weisgerber hat hier an diesem Rednerpult in der letzten Woche in der Debatte zum Internationalen Frauentag gesagt – ich zitiere –:
„Alleinerziehende tragen eine enorme Verantwortung, oft unter schwierigen Bedingungen. Sie leisten jeden Tag Außergewöhnliches. Deshalb brauchen sie ganz besonders unsere konkrete und verlässliche Unterstützung – nicht nur Worte, sondern Taten.“
Und so ist es, liebe Kolleginnen und Kollegen. Machen wir den Unterhaltsvorschuss durch eine Neuregelung doch endlich besser. So werden aus Worten im Koalitionsvertrag Taten für Alleinerziehende – nichts anderes haben sie verdient. Sehr geehrte Frau Ministerin Prien, Ihre Union möchte Taten, wir als SPD sowieso. Also packen wir es an! Auf geht’s!
Vielen Dank.