Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gewalt gegen Frauen im digitalen Raum ist schon lange kein Randphänomen mehr, sie ist ein Massenphänomen. Wir erleben sie tagtäglich in einfachsten Situationen: in Form von anzüglichen Kommentaren im Netz, Offerten zum Geschlechtsverkehr, Hasskommentaren, der Verbreitung voyeuristischer Aufnahmen oder eben Deepfakes.
Das Dunkelfeld bei diesen Taten ist enorm; denn es sind zu oft die Opfer, die Scham empfinden, und nicht die Täter. Viele Frauen stellen zunächst sich selbst die Frage: Habe ich etwas falsch gemacht, bin ich schuld, hätte ich das verhindern können? – Und leider hört man das auch viel zu oft von Dritten: Da muss sie wohl was falsch gemacht haben, wenn gerade ihr das passiert. Mir ist so was noch nie passiert. – Diese Reaktion macht vielen Opfern Angst und lässt sie schweigen.
Deshalb hoffe ich, dass durch die Debatte in den letzten Tagen mehr Frauen den Mut finden, mitzuteilen, wenn sie Opfer von solcher Gewalt geworden sind, von ihrem Leid zu erzählen und auch von ihrer Erniedrigung.
Dieser Mut muss dann aber auch Folgen für die Täter haben. Ein Rechtsstaat heißt für mich, dass es eine konsequente Verfolgung von Straftaten gibt. Dafür müssen zuallererst wir als Gesetzgeber reagieren, und das tun wir auch entschlossen. Noch gestern haben wir in der Aktuellen Stunde darüber debattiert. Sowohl Frau Bundesministerin Dr. Hubig als auch der Bundeskanzler haben sich zu den folgenden Maßnahmen klar geäußert.
Das Gesetz zum Schutz vor digitaler Gewalt ist fertig. Es kommt bald in die Ressortabstimmung. Darunter fallen dann auch die Strafbarkeitslücken, über die wir heute zu Recht gesprochen haben; deren Existenz bestreitet ja auch niemand. Bildbasierte sexualisierte Gewalt muss strafbar sein, und der Gesetzentwurf dazu kommt bald.
Ein Gewaltschutzgesetz muss aber auch weitere Komponenten umfassen, zum Beispiel schnellere Information über den Inhaber eines Accounts. Zusätzlich – auch wenn das jetzt nicht die digitale Gewalt betrifft – wurde gestern im Kabinett auch die psychosoziale Prozessbegleitung bei sehr schweren Fällen von häuslicher Gewalt beschlossen. Ich glaube, wir tun der Demokratie und dem Rechtsstaat keinen Gefallen, wenn jetzt suggeriert wird, dass hier in den letzten Monaten gar nichts passiert sei, die Ministerin und die Koalition diesbezüglich nichts täten.
Auch die heute schon oft angesprochene IP-Adressen-Speicherung kommt – und das auch ohne Ihre Stimmen. Der wichtige weitere Schritt wird dann sein, dass die Straftäter auch verfolgt werden, die im Internet unterwegs sind.
Ich bin eine Freundin von Klarnamen. Auch wenn sie im Internet nicht ersichtlich sind, stehen sie aber doch hinter einem Account. Auch das wird uns helfen, Täter zu verfolgen und viel schneller an sie heranzukommen.
Im analogen Bereich kommt die Fußfessel nach spanischem Modell, und wir werden den Einsatz von K.-o.-Tropfen unter härtere Strafen stellen.
Sie sehen: Sowohl in der digitalen als auch in der analogen Welt haben wir diese Themen im Blick. Vorlagen dazu werden kommen.
Was mich in der heutigen wie auch in der gestrigen Debatte enorm gestört hat, ist: Ich habe von niemandem etwas zur Ausstattung der Justiz gehört. Ich finde das sehr bemerkenswert. Dabei ist es so simpel: Wir können Dutzende neue Normen im Strafgesetzbuch schaffen mit den härtesten Strafen, die wir uns vorstellen können. Aber wer soll diese Verfahren eigentlich anklagen, und wer soll sie eigentlich ausurteilen?
Bei 1 Million offenen Strafverfahren hätte sich hier doch eine Person für die Justiz aussprechen und dafür werben müssen.
Der Kollege Axel Müller hat es als Einziger getan. Man muss doch auch daran denken, dass es Richter und Staatsanwälte sind, die diese Sachen anklagen und ausurteilen müssen.
Stattdessen hören wir hier von Ihnen, es seien „ungeschulte“ Richter. Wir hörten gestern aus Ihrer Fraktion, Richter und Staatsanwälte seien nicht in der Lage, Gewalt zu erkennen. Welch ein Hohn gegenüber Richtern und Staatsanwälten, und das aus einem Hause, in dem es keine Mindestqualifikation für den Beruf der Abgeordneten gibt! Wissen Sie eigentlich, wie man Richter und Staatsanwalt wird? Erstens: Man hat herausragende juristische Examina. Zweitens: Man hat soziale Kompetenzen, die abgeprüft werden. Drittens: Man ist ständig in Fortbildungen. Gehen Sie doch mal zu Gericht, und fragen Sie nach!
Ich werde es nicht dulden, dass Richter hier jedes Mal von Ihnen despektierlich behandelt werden.
Unsere Justiz ist wunderbar, und mit den richtigen Gesetzen wird sie noch besser.
Vielen Dank.