Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Allein im Jahr 2024 warteten rund 8 500 Menschen in Deutschland auf eine Spenderniere. Gleichzeitig sank die Zahl der Transplantationen. Viele Betroffene verbringen Jahre in der Dialyse mit massiven Einschränkungen und oftmals verbunden mit einer fortschreitenden Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes. Diese Realität zeigt: Wir dürfen uns mit dem Status quo nicht zufriedengeben. Wir brauchen Fortschritt – medizinisch, strukturell und rechtlich.
Meine Damen und Herren, die bisherigen Regeln zur Lebendorganspende stammen im Kern aus einer Zeit, in der medizinische Möglichkeiten, internationale Erfahrungen und gesellschaftliche Erwartungen ganz anders waren als heute. Mit der jetzt vorliegenden Reform und dem Gesetzentwurf erweitern wir den Kreis möglicher Spender/-innen, aber auch den Kreis der Empfänger und eröffnen damit neue Therapieoptionen.
Wir schaffen die rechtlichen Grundlagen für die Überkreuz-Lebendorganspende und damit für die Überkreuz-Lebendnierenspende, ein Verfahren, das international bereits längst etabliert ist und insbesondere hochimmunisierten Patienten eine deutlich höhere Chance auf ein passendes Organ bietet.
Wenn eine direkte Lebendspende zwischen zwei nahestehenden Personen medizinisch nicht möglich ist, müssen Betroffene zukünftig nicht mehr zwangsläufig jahrelang auf eine postmortale Spende warten. Stattdessen können sie Teil eines nationalen Programms werden, in dem inkompatible Spender-Empfänger-Paare miteinander vernetzt werden mit dem Ziel, das beste immunologisch und medizinisch kompatible Organ zu finden. Das ist ein echter Fortschritt. Das ist ein Fortschritt, der in das 21. Jahrhundert gehört. Es ist ein Fortschritt hinsichtlich der Lebensqualität, und es ist ein Fortschritt für die Menschlichkeit unseres Gesundheitssystems.
Aber, meine Damen und Herren, wir haben auch den Schutz der Spenderinnen und Spender im Blick; der muss oberste Priorität haben. Deshalb stärkt das Gesetz den Spenderschutz in entscheidenden Punkten. Das heißt, wir nehmen die unabhängige psychosoziale Beratung in den Blick. Wir sorgen für eine enge Begleitung während des gesamten Spendeprozesses, und wir schaffen bundeseinheitlich transparente Verfahren für eine Lebendspendekommission. Damit setzen wir ein ganz klares Signal.
Jede erfolgreiche Transplantation kann langfristig auch erhebliche Kosten vermeiden, insbesondere im Vergleich zu jahrelangen Dialysebehandlungen. Deshalb ist wichtig: Ein modernes Gesundheitssystem muss immer auch darauf achten, Ressourcen effizient einzusetzen, ohne dabei die Versorgung der Patienten aus dem Blick zu verlieren.
Deshalb sage ich ganz klar: Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt nach vorne – ein Schritt für mehr Chancen, mehr Lebensqualität und mehr Vertrauen in unser Gesundheitssystem. Lassen Sie uns diesen Fortschritt gemeinsam ermöglichen, –