Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Menschen schwer krank werden, zählt am Ende nur eins: die Chance auf Heilung. Für Tausende Patientinnen und Patienten in unserem Land ist diese Chance heute zu oft mit jahrelangem Warten verbunden: mit Dialyse, mit Einschränkungen, mit der ständigen Unsicherheit, ob rechtzeitig ein passendes Organ gefunden wird. Rund 6 400 Menschen warten aktuell auf eine Spenderniere. Für viele dauert das bis zu acht Jahre, und für manche endet dieses Warten leider tödlich. Das ist die Realität, über die wir heute sprechen. Deshalb ist dieses Gesetz mehr als eine technische Anpassung. Es ist ein Schritt hin zu mehr Chancen, zu mehr Leben und zu mehr Verantwortung.
Meine Damen und Herren, die Debatte über Organspende ist immer auch eine ethische Debatte. Sie berührt Grundfragen unserer Gesellschaft: Was sind wir bereit füreinander zu tun? Wo endet Solidarität? Und wo beginnt Überforderung? Ein eindrückliches Beispiel dafür ist Frank-Walter Steinmeier, der seiner Frau eine Niere gespendet hat. Das war keine abstrakte Entscheidung, sondern eine zutiefst persönliche, und genau daran müssen wir uns orientieren. Freiwilligkeit, Verantwortung und Schutz müssen das Fundament jeder Regelung sein.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir genau diesen Weg. Wir erweitern die Möglichkeiten der Lebendorganspende, und zwar verantwortungsvoll. Wir schaffen zusätzliche Therapieoptionen für Menschen, die bislang kaum eine Chance hatten. Ein zentraler Fortschritt ist die Einführung der Überkreuz-Lebendnierenspende. Das bedeutet: Wenn eine direkte Spende zwischen zwei Menschen medizinisch nicht möglich ist, können passende Kombinationen zwischen verschiedenen Paaren gefunden werden. Was bislang unmöglich war, wird künftig möglich, und das ist für viele Betroffene ein echter Durchbruch.
Gleichzeitig ermöglichen wir erstmals auch die anonyme nicht gerichtete Nierenspende. Auch das erweitert den Kreis der Möglichkeiten, ohne die Grundprinzipien unserer Ordnung infrage zu stellen. Wir schaffen zudem klare Strukturen für Vermittlung und Organisation. Das sorgt dafür, dass diese neuen Möglichkeiten nicht nur auf dem Papier stehen, sondern tatsächlich bei den Patientinnen und Patienten ankommen.
Meine Damen und Herren, bei alldem gilt: Mehr Möglichkeiten dürfen niemals zulasten der Spenderinnen und Spender gehen. Deshalb stärken wir ihren Schutz ganz bewusst. Wir führen verpflichtende, unabhängige psychosoziale Beratungen ein.
Wir sichern die Begleitung im Transplantationszentrum über den gesamten Prozess hinweg. Und wir sorgen dafür, dass Spenderinnen und Spender auch langfristig abgesichert sind. Das ist kein Nebenaspekt, das ist die Voraussetzung für Vertrauen. Und Vertrauen ist die Grundlage jeder Organspende.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist ausgewogen. Es verbindet medizinischen Fortschritt mit klaren ethischen Leitplanken. Es orientiert sich an internationalen Erfahrungen und passt sie verantwortungsvoll an unser System an. Und es sendet ein klares Signal: Wir lassen die Patientinnen und Patienten nicht allein.
Am Ende geht es schließlich um Menschen, die hoffen, es geht um Familien, die warten, und es geht um die Frage, ob wir ihnen eine reale Perspektive geben können. Dieses Gesetz gibt diese Perspektive, es verkürzt Wege, es schafft neue Chancen, und es stärkt zugleich den Schutz derjenigen, die bereit sind, zu helfen.
Wir entscheiden heute nicht nur über Paragrafen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir entscheiden über Lebenszeit und über Lebensqualität und in vielen Fällen über Leben selbst. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.