Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor uns liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer EU-Verordnung, ein Gesetz, das Notfallverfahren für Gasgeräte und persönliche Schutzausrüstung im Binnenmarktnotfall regelt. In Zeiten von Energiekrisen aufgrund der verfehlten Energiepolitik dieser Regierung und der Vorgängerregierungen ist es richtig und dringend notwendig, sicherzustellen, dass krisenrelevante Produkte wie Schutzkleidung oder Gasheizungen schnell und sicher in Umlauf kommen.
Wie bereits erwähnt, ist die Grundlage des Gesetzes eine EU-Verordnung. Wir als AfD kritisieren immer und immer wieder die Vorgaben aus Brüssel, die der Deutsche Bundestag nur noch abnicken soll. Aber gemäß dem Motto „Auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn“ erscheint uns die Umsetzung dieser EU-Verordnung in deutsches Recht als sinnvoll und richtig.
Sicherlich ein kleines Novum ist § 6 Absatz 2 des Gesetzes. Hier steht tatsächlich: Ein „anzubringende[r] Hinweis ist in deutscher Sprache abzufassen.“
Meine Damen und Herren, Sie sehen mich begeistert!
Nur noch mal zum Verständnis: Wenn eine deutsche Behörde den Handel mit einem bestimmten Produkt in Deutschland genehmigt, ist der anzubringende Hinweis in deutscher Sprache abzufassen. Wahnsinn! Das nenne ich lebensnah.
Und es kommt sogar noch mehr Positives hinzu: Die von Experten bei der öffentlichen Anhörung geforderten Änderungen wurden, zumindest teilweise, durch diverse Änderungsanträge tatsächlich umgesetzt. Sogar die vom Bundesrat gewünschte Präzisierung hat zum Großteil Eingang in das Gesetz gefunden. Aber der Bundesrat hat auch gefordert, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach der Feststellung eines Binnenmarktnotfalls direkt eine entsprechende Verordnung erlassen können soll. Statt dieser direkten Möglichkeit ist es nun nach wie vor so, dass das Ministerium eine mögliche Verordnung erarbeiten muss, welche dann auch noch vom Bundeskabinett und zusätzlich vom Bundesrat genehmigt werden muss. Meine Damen und Herren, dies kostet bei einem wirklichen Binnenmarktnotfall unnötig viel Zeit. Hier verbirgt sich mal wieder die übliche handwerkliche Schwäche dieser Bundesregierung.
Zudem liegt vor uns erneut ein Omnibusgesetz der allerfeinsten Sorte. Für die Zuschauer hier und zu Hause die Erklärung: Ein Omnibusgesetz ist der Versuch der Regierung, völlig sachfremde Themen in einem Paket durch das Parlament zu schmuggeln, in der Hoffnung, dass es niemand merkt. Warum, meine Damen und Herren der Koalition, verstecken Sie Änderungen am Siebten Buch Sozialgesetzbuch in einem Gesetz über Heizthermen? Es geht dort um Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen. Das ist ein wichtiges, eigenständiges Thema des Arbeitsschutzes. Es gehört in eine ordentliche Novelle das der Arbeitsschutzgesetze und nicht eingeschmuggelt in ein EU-Umsetzungsgesetz zu Schutzkleidung und Gasheizungen. Diese Salamitaktik der Gesetzgebung ist eines Rechtsstaats unwürdig und erschwert die parlamentarische Kontrolle massiv.
Meine Damen und Herren der Koalition, wir werden diesem Gesetzentwurf trotz aller berechtigter Kritik an der Vorgehensweise zustimmen, nicht weil wir Ihre Politik unterstützen, sondern weil die deutsche Wirtschaft und die Bürger in Deutschland in der Krise wenigstens diese minimalen Erleichterungen brauchen, die Sie hier – fast schon aus Versehen –
richtig auf dem Weg gebracht haben.
Aber gewöhnen Sie sich nicht daran. Wir werden Ihnen auch weiterhin bei jedem Omnibus, den Sie hier durch das Hohe Haus fahren wollen, ganz genau – aber ganz genau – auf die Finger schauen.
Danke schön.