Frau Abgeordnete, vor dem Gericht sind alle Menschen gleich, im positiven wie im negativen Sinne; sie werden gleichbehandelt. Es gibt ganz wenige Tatbestände im Ausländerrecht, die an eine Nationalität anknüpfen – das ist klar –, und es gibt zum Beispiel den Exhibitionismus, der nur von einem Mann begangen werden kann, nicht von einer Frau. Das heißt, es gibt solche Differenzierungen. Aber der Grundsatz ist – und das schreibt unsere Verfassung, unser Grundgesetz vor –: Vor dem Gericht sind die Menschen gleich. – Und es ist wichtig, dass sie gleichbehandelt werden.
Stefanie Hubig
Bundesministerin BMJV
Mittwoch, 15. April 202621. Wahlperiode, 70. SitzungBefragung der Bundesregierung
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