Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man könnte dieses Gesetz auch überschreiben mit: Rückbesinnung auf alte Tugenden, die Nachhaltigkeit ein Stück weit mehr zu pflegen. Was ist Nachhaltigkeit? Nachhaltigkeit ist die Vereinigung von Ökonomie, Ökologie und sozialen Standards und damit auch ein Schritt weg von der Wegwerfgesellschaft. Darum geht es in diesem Gesetz, um nichts Geringeres. Lieber Kollege Komning, in Ihrer Rede haben Sie Ihre Philosophie gezeigt: nach mir die Sintflut. Davon wollen wir weg.
Der Gesetzentwurf verfolgt ein klares Ziel: Die europäischen Vorgaben zum Ökodesign und zur Energieverbrauchskennzeichnung sollen modern, klar und vor allem auch wirksam umgesetzt werden. Lieber Kollege Cezanne, da brauchen wir auch nicht aufzusatteln; wir wollen eine Eins-zu-eins-Umsetzung. Die Realität zeigt: Es gibt nach wie vor Produkte auf dem Markt, die die Vorgaben eben nicht einhalten oder bei denen Kennzeichnungen falsch oder unvollständig sind. Die Folge davon ist, dass Verbraucher in die Irre geführt werden, und vor allen Dingen, dass Unternehmen, die sich an die Regeln halten, ins Hintertreffen geraten. Das müssen wir beenden, gerade auch mit Blick auf Konkurrenten aus aller Herren Länder.
Meine Damen und Herren, konkret wird mit diesem Gesetz das bisherige Recht nicht nur ersetzt, sondern neu geordnet. Dabei geht es – und das ist zentral – nicht nur um neue Inhalte, sondern vor allem um bessere Umsetzung und Durchsetzbarkeit und auch um den Schutz unserer Hersteller und Produzenten, die sich an die Regeln halten. Es geht dabei darum – ich will das Schritt für Schritt deutlich machen –, dass erstens Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar geregelt sind; dass zweitens die Marktüberwachung gestärkt wird; dass drittens effektive Kontrollmöglichkeiten bei gleichzeitiger Ressourceneffizienz bestehen; dass es viertens klare Regeln für Kennzeichnung und Informationen gibt und dass entsprechend deklariert wird. Fünftens geht es um stärkere Mitwirkungspflichten für Unternehmen, gerade auch im Hinblick – das ist schon mehrfach angesprochen worden – auf neue Entwicklungen, etwa bei Software und bei digitalen Systemen. Sechstens – und das ist das Entscheidende – geht es darum, dass man wirksame Sanktionen ergreift, wenn sich jemand nicht an diese Regeln hält.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Meilenstein in der Gesetzgebung. Diese Umsetzung europäischen Rechts geht relativ harmonisch durch dieses Parlament, den Deutschen Bundestag. Mit diesem Gesetzentwurf geht man vor allen Dingen – ich sage es noch einmal – weg von der Mentalität „Nach mir die Sintflut“. Das muss ein Ende haben! Wir müssen das Bewusstsein für die Nachhaltigkeit stärken.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme eine Reihe von Hinweisen gegeben, die wir im weiteren Verfahren sorgfältig prüfen werden. Zwei Punkte möchte ich dabei besonders hervorheben: Erstens: die Praktikabilität im Vollzug; ein wichtiger Punkt. Die Länder weisen zu Recht darauf hin, dass die Regeln so ausgestaltet werden müssen, dass sie in der Praxis kontrolliert werden können. Zweitens: klare Zuständigkeiten und Verfahren, wer entsprechend verantwortlich ist. Das sind keine grundsätzlichen Einwände gegen das Gesetz, aber wichtige Hinweise für die Ausgestaltung im Detail. Für Verbraucherinnen und Verbraucher heißt das: mehr Verlässlichkeit, mehr Transparenz und langfristig auch geringere Kosten durch effizientere Produkte.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist ein Ordnungsrahmen. Er sorgt dafür, dass bestehende Regeln endlich konsequent umgesetzt werden und dass sich nachhaltige, effiziente Produkte am Markt durchsetzen können. Entscheidend ist dabei aber, dass das nicht nur im Gesetz steht, sondern dass es am Ende tatsächlich wirkt. Dies ist daher auch ein Appell an die Verbraucher, beim Einkauf nicht nur nach der Laune zu entscheiden, sondern wieder genauer hinzusehen und entsprechend des Nachhaltigkeitsgedankens eben nicht nach dem Motto zu leben: Nach uns die Sintflut. In diesem Sinne werden wir konstruktiv an der weiteren Entwicklung des Gesetzes mitwirken.
Herzlichen Dank.