Vielen Dank, Herr Präsident. – Jetzt haben wir viel über rechtliche Herausforderungen gehört. Mich würde doch sehr interessieren, wie denn aus Ihrer Sicht die sehr großen rechtlichen Bedenken in Sachen Digitalabgabe ausgeräumt werden sollen. Wir haben insbesondere Kenntnis darüber, dass wir es mit Blick auf die EU mit großen beihilferechtlichen Herausforderungen zu tun haben. Es stellt sich die Frage, wie das Geld aus den Einnahmen der Abgabe ausgezahlt werden soll. Dafür bräuchte es rechtliche Grundlagen. Als Beispiel nenne ich die Filmförderungsanstalt. In diese Richtung müsste man denken. Was denkt man denn in der Union hierzu?
Insbesondere das Stichwort „europafest“ macht mich stutzig; denn der Finanzminister Ihrer Regierung arbeitet ja daran, dass es eine europarechtliche Lösung gibt. Die steht nach meiner Wahrnehmung und rechtlichen Einschätzung, nach allem, was mir dazu vorliegt, in einem eklatanten Widerspruch dazu, eine Digitalabgabe mit Zweckbindung allein in Deutschland einzuführen.