Darüber hinaus ist die Steuerlösung rechtlich und politisch riskant. Es gibt erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Fragen. Ob eine solche Digitalsteuer überhaupt sauber einer Steuerart nach Artikel 106 des Grundgesetzes zugeordnet und damit auch vom Bund vereinnahmt werden könnte, ist völlig offen. Hinzu kommen europarechtliche Konflikte und erhebliche handelspolitische Risiken – auf sie wurde hier schon eingegangen –, insbesondere mit Blick auf die USA.
Sie wissen, dass die Dinge komplizierter sind, als Ihr Antrag suggeriert. Ihre eigene Anfrage, Frau Kollegin Otte, hat zuletzt deutlich gemacht, dass die bisherigen Mechanismen zur Besteuerung großer digitaler Konzerne nicht in der behaupteten Weise greifen. Trotzdem wird hier erneut der Eindruck erweckt, man müsse nur eine neue Steuer fordern, und das Problem sei gelöst. Das ist zu einfach.
Seitdem wir im November das letzte Mal über dieses Thema gesprochen haben, ist viel passiert. Staatsminister Weimer arbeitet mit seinem Haus weiter an einem tragfähigen Konzept für eine Abgabe. Der Bundesrat hat auf Initiative Schleswig-Holsteins eine Digitalabgabe aufgegriffen. Der Bundeskanzler hat sich zum Prüfauftrag für eine Abgabe für große Plattformen geäußert. In den die Regierung tragenden Parteien und in der Bundesregierung wird intensiv darüber beraten, zuletzt auf dem Bundesparteitag der CDU im Februar.
Das ist der richtige Weg: keine schnellen Schlagzeilen, sondern eine Lösung, die rechtssicher, europafest und praktisch umsetzbar ist. Die notwendigen Diskussionen dazu führen wir gründlich und nicht im Modus des politischen Schnellschusses.
Damit die Plattformen einen fairen Beitrag leisten und wir unsere Medienlandschaft stärken können, brauchen wir eine zweckgebundene Abgabe statt eine untaugliche Steuerlösung.
Vielen herzlichen Dank.