Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Meine Mama hat einen kleinen schwarzbraunen Dackel. Der Dackel heißt Anton. Als Anton bei meiner Mama eingezogen ist, sind sie am Anfang zur Hundeschule gegangen. In der Hundeschule lernt man, dass Konsequenz das A und O ist,
damit der Hund lernt, was sozial erwünscht ist und was man besser lassen sollte. Also gibt es Leckerli, wenn man „Sitz!“ an der Straße folgt, und wenig Toleranz dafür, wenn das Nachbarskind angebellt wird.
Im Wirtschaftsstrafgesetz geht, ehrlich gesagt, das mit der Konsequenz auch; dazu hast du ja gerade eine sehr lange Ausführung gemacht. Im Strafgesetz gilt grundsätzlich: Wenn man sich fehlverhält, durchläuft man ein rechtsstaatliches Verfahren; wenn ein Verstoß nachgewiesen ist, gibt es eine Bestrafung.
Aber – seien wir ehrlich –: Im Wirtschaftsstrafgesetz funktioniert es nicht so richtig.
Sie haben gerade Frankfurt/Main erwähnt. Frankfurt/Main ist die einzige Kommune, die sehr viel Aufwand betreibt, um bei überhöhten Mieten was zu tun; trotzdem gibt es dort sehr wenig Fälle.
– Szenenapplaus für Frankfurt.
Man weiß aber – und da frage ich mich, in welcher Welt Sie unterwegs sind –, wenn man einmal in ein Immobilienportal schaut, dass es ständig überhöhte Mieten gibt. Wir haben überhaupt nicht das Problem, dass wir nicht wüssten, was ist, sondern wir wissen: Es gibt häufig überhöhte Mieten, und das Wirtschaftsstrafgesetz reicht scheinbar in der aktuellen Form nicht. Es ist ein stumpfes Schwert. Dagegen müssen wir etwas tun.
Wir wissen auch: Die Mietpreisbremse in der aktuellen Form reicht nicht. Auch da gibt es viel zu wenig Konsequenzen. Denn wenn ich eine überhöhte Miete nehme und das gerügt wird, dann ende ich nur bei dem, was ich sowieso bekommen hätte, wenn ich mich an die Regeln gehalten hätte. Es ist also klar, dass es da zu wenig Konsequenz gibt. Das ist zuerst ein Problem für die Mieterinnen und Mieter, die überhöhte Mieten zahlen müssen, die nicht wirksam geschützt sind. Es ist in zweiter Linie aber auch ein Problem für Vermietende, weil es zu einer Wettbewerbsverzerrung führt, weil Vermieter, die sich an die Regeln halten, finanzielle Nachteile haben und die sich zu Recht beschweren, dass pauschal alle Vermietenden an den Pranger gestellt werden. Das ist nicht richtig, und deswegen wollen wir für mehr Konsequenz sorgen.
Es wurde heute schon mehrmals gesagt: Der Gesetzentwurf basiert auf einer Bundesratsinitiative, wo auch viele grün regierte Bundesländer mitgemacht haben. Till Steffen hat als Justizsenator damals dafür gesorgt, dass es das heute gibt. Aber es fehlt die Konsequenz. Deswegen sagen wir: Wir müssen da rangehen. Es reicht aber nicht, nur beim Wirtschaftsstrafrecht anzusetzen. Bezahlbares Wohnen hat ganz viele Facetten; da muss ganz viel getan werden. Sie sind immer ganz weit vorne beim Thema Bauen. Es braucht aber auch Veränderungen im Mietrecht.
– Genau. Aber ich sage: Es reicht halt nicht, nur beim Bauen anzusetzen. Wir müssen – ich bin auch stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss – auch was tun im Mietrecht.
Das eine ist das Wirtschaftsstrafrecht; wir müssen aber auch die Mietpreisbremse dauerhaft machen.
Wir müssen Schlupflöcher schließen. Es darf nicht sein, dass drei alte Couches reichen, um eine überhöhte Miete zu nehmen.
Wir müssen Mieterhöhungen bremsen und die Kappungsgrenzen absenken, und wir müssen, drittens, dafür sorgen, dass Eigenbedarfskündigungen eingeschränkt werden, um Mieterinnen und Mieter vor plötzlicher Wohnungslosigkeit zu schützen.
Die gute Nachricht ist: Genau dazu bringen wir morgen einen Gesetzentwurf ein. Denn wir wissen: Ein so komplexes Problem lässt sich nicht nur mit einer Maßnahme lösen.
Am Schluss sind wir wieder beim Hund. Auch Anton hat am Ende gelernt, mit Konsequenzen zu leben. Ich glaube, das muss unser Mantra sein, dass wir konsequent handeln, wenn überhöhte Mieten genommen werden. Dafür werden wir was tun.
Vielen Dank.
Zu seiner ersten Rede für die CDU/CSU-Fraktion hat nun das Wort Christian Moser.