Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits gestern haben wir zum Problem hoher und steigender Mieten sehr ausführlich den Gesetzentwurf der Linken debattiert. Heute geht es um den Gesetzentwurf der Grünen. Auch dieser nimmt das Wirtschaftsstrafgesetz in den Blick. Auch die Grünen wollen den Tatbestand des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz verschärfen. Es soll eben nicht mehr nachgewiesen werden müssen, dass der Vermieter die angespannte Wohnungslage ausnutzt, um von seinen Mietern überhöhte Mieten zu verlangen. Es soll vielmehr reichen, wenn er es bewusst oder unbewusst tatsächlich tut.
Wie ich gestern schon an dieser Stelle sagte, kann die Änderung der Mietwuchervorschrift Teil einer Gesamtlösung für ein besseres Mietrecht sein. Für mich – und das habe ich gestern auch gesagt – ist dieser Punkt aber nach wie vor problembehaftet, weshalb es sich lohnt, sich in einer Arbeitsgruppe, in einer Kommission zusammenzusetzen und das noch mal anzuschauen.
Warum? Nach der gestrigen Debatte habe ich einige Nachrichten aus meinem Wahlkreis bekommen. Beispielsweise schrieb mir die Eigentümerin einer Mietwohnung in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt, dass sie eigentlich 21 Euro pro Quadratmeter verlangen müsste, um die Kreditrate für ihre Bank zu decken; das sei jedoch weit über dem Wert des dort vor Ort geltenden Mietspiegels von 16 Euro. Was bedeutet das für diesen Fall? Entweder zahlt sie bei ihrer Altersvorsorge – und nichts anderes ist diese Wohnung für diese Frau – drauf, oder sie zahlt – nach Vorstellung des Gesetzentwurfs – ein Bußgeld.
Dieses Beispiel zeigt doch, dass die Ausgestaltung so nicht funktionieren kann und investitionshemmend ist und dass die Mietwuchervorschrift, wenn sie isoliert und ohne Einbettung in ein Gesamtkonzept wirkt, ebenfalls nicht funktioniert.
Erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Till Steffen?
Ja.
Herzlichen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie selbst kommen aus Bayern, sind Mitglied der CSU. Wir haben schon mehrfach das Thema Wirtschaftsstrafgesetz gestreift; es war schon Gegenstand mehrerer Bundesratsinitiativen. Mein Bundesland Hamburg hat sich da engagiert. Angesichts einer engen Verbindung in der Sache – weil durchaus ähnliche Betroffenheiten, wenn man zum Beispiel München und Hamburg miteinander vergleicht, vorhanden sind – hat sich auch die Bayerische Staatsregierung im Bundesrat genau diesen Änderungen angeschlossen, die nun im Gesetzentwurf niedergelegt sind. Deswegen frage ich Sie: Kann die Bayerische Staatsregierung nicht rechnen?
Danke für die Frage. – Ich bin auf diese Frage vorbereitet.
Wenn man sich die Äußerungen des federführenden Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und auch des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich angeschaut hat, merkt man, dass auch er eine Gesamtlösung anstrebt.
Ich lese Ihnen mal vor, was seit 2021 der Freistaat Bayern an Bundesratsinitiativen eingebracht hat, um diese Gesamtlösung zu erreichen. Es wurde eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung steuerlicher Rahmenbedingungen im Wohnbau gestartet, zur Vereinfachung des Bauplanungsrechts, zu mehr Baulandmobilisierung, besserer KfW-Förderung beim Bauen, Baukindergeld, Ausweisung kleiner Baugebiete, Wohnraum für Pflegekräfte, zur besseren Mobilisierung von Wohnraum für Menschen mit dringendem Wohnbedarf im Mietrecht und nicht zuletzt zur Verlängerung der Mietpreisbremse, worüber wir uns ja einig sind.
– Ich kann es später gerne weiterreichen.
Was mir wichtig ist: Wir brauchen ein Gesamtkonzept, und ich glaube, das vertritt der Freistaat Bayern genauso.
Herr Präsident, ich bin fertig mit der Beantwortung. Darf ich weitermachen?
Die Uhr läuft bereits. Die Vorbereitung war gründlich. Machen Sie weiter!
Immerhin versuchen sich die Grünen, anders als die Linken, an einem Gesamtkonzept, indem sie neben dieser Verschärfung weitere Anpassungen vorschlagen. Der Teufel steckt aus meiner Sicht jedoch im Detail.
Der erste Punkt, den ich herausgreifen will, ist die deutliche Ausweitung des Betrachtungszeitraums ortsüblicher Vergleichsmieten. Das soll jetzt von 6 auf 20 Jahre ausgeweitet werden, aus meiner Sicht ein enormes Investitionshemmnis. Der lange Betrachtungszeitraum erscheint mir auch etwas absurd.
Was war noch mal vor 20 Jahren?
Vor 20 Jahren waren Musik-CDs und DVD-Filme ein beliebter Unterhaltungskauf. Und die größte technische Neuerung war die Einführung von iPods – nicht iPads – mit Touchscreens. „Schni-Schna-Schnappi, das kleine Krokodil“ und „Durch den Monsun“ von Tokio Hotel waren damals die beliebtesten Hits in den deutschen Single-Jahrescharts.
Also: Sie meinen es wahrscheinlich nicht wirklich ernst, wenn Sie diese Zeit mit der heutigen vergleichen wollen. Das gilt wahrscheinlich auch und ganz besonders für die Vergleichsmiete.
Nehmen wir als Beispiel den Freistaat Bayern, wo ich herkomme. In den letzten 20 Jahren hat sich die Bevölkerungszahl um knapp 10 Prozent, also um über 1 Million Einwohner, gesteigert, was natürlich den Druck auf den Wohnungsmarkt deutlich erhöht.
Die zweite Änderung, die Sie vorschlagen und die ich herausgreifen möchte – das hat der Kollege Luczak schon angesprochen –, ist die Neubautenregelung. Mit der Neubautenregelung wird für Neubauten die Mietpreisbremse faktisch rückwirkend abgeschafft, indem nun auch nach 2014 erbaute Neubauten nicht mehr als solche gelten. Das zerstört für Vermieter und Bauherren Vertrauen. Es ist für Bauherren einfach bitter, wenn man unter Einsatz erheblicher Finanzmittel eine Investitionsentscheidung trifft und dann nach der Entscheidung die Spielregeln zu eigenen Lasten verändert werden.
Genau das ist kontraproduktiv, und genau das wollen wir nicht. Wir wollen ja, dass mehr gebaut wird und nicht weniger. Deswegen fallen Sie aus meiner Sicht mit Ihrem Gesetzentwurf leider wieder in das alte Handlungsmuster der letzten Wahlperiode zurück. Wir brauchen einen fairen Interessenausgleich. Wir brauchen einen Gesetzentwurf, der die gesamten Belange von Vermietern und Mietern neu und fair regelt. Das wird die Bundesregierung bald mit einem eigenen Gesetzesvorschlag tun.
Darauf freue ich mich und sage Danke.
Vielen Dank. – Die nächste Rede hält Rainer Galla für die AfD-Fraktion.