Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 26. Mai 1964 wurde die Mosel für die Großschifffahrt geöffnet. Dass heute fast auf den Tag genau zum 61. Jahrestag der Gesetzentwurf zur Ratifizierung des geänderten Moselvertrages diskutiert wird, ist ein gutes und vor allem ein wichtiges Signal für die Schifffahrt und den Gütertransport auf der Mosel.
Ich bin sehr dankbar, dass dies in der letzten Legislatur angeschobene wichtige Vorhaben gleich zu Beginn der neuen Legislatur wieder aufgegriffen und nun hoffentlich sehr schnell abgeschlossen werden kann. Mein großer Dank gilt insbesondere dem ehemaligen Verkehrsminister Volker Wissing,
dessen Vorarbeit zur Unterzeichnung des Änderungsprotokolls zum Moselvertrag bereits im September 2023 führte; wir können gerne noch mal für Herrn Wissing klatschen. Danke schön, Herr Wissing.
Mit dem Gesetzentwurf wird die Abgabenerhebung gestrichen. Ab dem 1. Juli 2025 soll die Schifffahrt auf der Mosel dann endlich abgabenfrei erfolgen. Bei anderen Bundeswasserstraßen ist das bereits längst der Fall. Damit entfallen die vorhandene Ungleichbehandlung und ein gewichtiger Wettbewerbsnachteil für die Moselschifffahrt. Für die Schifffahrtsbranche ist das ein Aufbruchsignal. Die Mosel ist nämlich eine der verkehrsreichsten Wasserstraßen nach dem Rhein und von internationaler Bedeutung.
Es geht heute aber nicht nur um Gebühren und wirtschaftliche Aspekte. Es ist zugleich ein gutes europäisches Signal. Der Moselvertrag wurde am 27. Oktober 1956 als europäisches Wasserstraßenprojekt durch die Bundesrepublik Deutschland, durch Frankreich und durch das Großherzogtum Luxemburg unterzeichnet. Nächstes Jahr feiern wir dann den 70. Jahrestag des Vertrages.
Die Mosel ist eine wichtige und unverzichtbare Wasserstraße für den internationalen Güterverkehr und eben auch für die regionale Wirtschaft. Die Mosel und auch die Saar sind mit ihren Häfen existenzielle Bausteine von grenzüberschreitenden Warenströmen. Sie vernetzen die Industriezentren in der Region Trier, im Saarland, in Lothringen und in Luxemburg mit den Seehäfen in den Niederlanden und in Belgien.
Darüber hinaus hat auch die touristische Personenschifffahrt in einer der schönsten Flusslandschaften Europas eine wachsende Bedeutung eingenommen. Flusskreuzfahrten mit größeren moderneren Schiffen erfreuen sich mittlerweile großer Beliebtheit. Dies zeigt auf, dass es neben der Gebührenbefreiung für die Schifffahrt auf der Mosel weiteren dringenden Handlungsbedarf gibt: den so dringend benötigten Ausbau der Mosel bzw. der Moselschleusen.
Wie wichtig dieser ist, haben wir alle durch die Havarie der Schleuse in Müden vergangenen Dezember erleben müssen. Über 70 Schiffe hingen oberhalb der Schleuse fest und konnten den Rhein nicht erreichen. Dies war für viele Reedereien ein großer wirtschaftlicher Schaden; Sie alle erinnern sich sicher an die Fernsehbilder. Erst aufwendige Notschleusungen machten die Weiterfahrten möglich. Ein herzlicher Dank gilt daher allen, die sich hier beherzt eingesetzt haben.
Die Havarie der Schleuse war eine große Herausforderung für die Transportlogistik, aber auch für die regionale Wirtschaft. Erst nach 55 Tagen konnte die Schleuse durch den großen Einsatz der Wasser- und Schifffahrtsamtmitarbeitenden wieder in Betrieb genommen werden. An dieser Stelle gilt mein Dank den Mitarbeitenden des Bauhofs des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes, aber auch den Tauchern und allen vor Ort, die durch ihr hohes Engagement sehr Großes geleistet haben. Hier noch mal ein großes Dankeschön von uns allen.
Wir müssen solchen Unfällen jetzt unbedingt vorgreifen. Die zehn Moselschleusen sind in den 1960er-Jahren jeweils nur mit einer Schleusenkammer ausgestattet worden. Wenn somit eine Schleusenkammer ausfällt wie in Müden, kommt der gesamte Schiffsverkehr zum Erliegen. Zwar ist diese Ausstattung aller zehn Moselschleusen seit langer Zeit im Bundesverkehrswegeplan im Vordringlichen Bedarf eingestuft. Gleichwohl wurden bisher lediglich drei Schleusen in der Zeit ab dem Jahr 2000 mit einer zweiten Schleusenkammer ausgestattet.
Nicht zuletzt durch teils gravierenden Personalmangel oder Personalabbau bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und durch die unzureichende Finanzierung der Bundeswasserstraßen im Bundeshaushalt ging es hier bisher nicht weiter. Es gibt damit leider keine zeitliche Perspektive für einen Ausbau aller anderen Moselschleusen mit einer zweiten Kammer. Dies muss unbedingt geändert werden; denn alle Schleusen sind in die Jahre gekommen und müssen modernisiert und erweitert werden.
Zwar wurden vorhandene Engstellen an der Mosel beseitigt. Aber neue Gegebenheiten wie das erhöhte Aufkommen von Flusskreuzfahrten machen einen schnelleren Ausbau unausweichlich. Ich hoffe deshalb, dass diese Debatte heute auch als Auftakt für den so dringend notwendigen Ausbau der Moselschleusen als Teil der Infrastrukturmodernisierung dienen kann, ja, dienen muss.
– Ja, absolut. – An dieser Stelle mein Appell an Sie, Herr Minister Schnieder – in Abwesenheit –, dass Sie den Ausbau bzw. die Modernisierung der Moselschleusen mit ähnlicher Dringlichkeit erkennen und voranbringen werden wie den vorliegenden Gesetzentwurf zum Moselvertrag. Da haben wir eine große Aufgabe, die wir angehen müssen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Der nächste Redner in der Debatte ist für Bündnis 90/Die Grünen Tarek Al-Wazir.