Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Landsleute! Am 18. September 2023 wurde in Schengen von der Bundesrepublik Deutschland das Vierte Protokoll zur Änderung des Vertrages vom 27. Oktober 1956 – ein Vertrag zwischen Deutschland, Frankreich und dem Großherzogtum Luxemburg – zur Schiffbarmachung der Mosel unterzeichnet. Der sogenannte Moselvertrag soll nun innerstaatlich in Kraft gesetzt werden. Somit entfallen ab 1. Juli 2025 die Befahrensabgaben für die Schifffahrt auf der Mosel. Dies begrüßen wir ausdrücklich.
Das hätte bereits Anfang 2019 ebenfalls für die Mosel passieren können und müssen, als die Gebührenbefreiung auf Bundeswasserstraßen begann.
Auch die Befahrensabgabe auf dem Nord-Ostsee-Kanal ist in der derzeitigen Form kontraproduktiv. Wir sind uns darin einig, dass die Binnenschifffahrt im Sinne einer größeren Wettbewerbsfähigkeit und als umweltschonender Transportpartner entlastet werden muss. Übrigens ist auch das eine Forderung der AfD-Bundestagsfraktion seit der 19. Legislaturperiode.
Offensichtlich erkennt die Bundesregierung jetzt dieses Problem, wenn auch nicht vollständig; denn in den Anhängen des Vierten Protokolls fiel uns die finanzielle Entschädigung der französischen Agentur für Wasserstraßen VNF auf, eine nachschüssige finanzielle Entschädigung in Höhe der letzten zweieinhalb Jahresnettogebühren. Dem zugrunde gelegt wurde die Verkehrs- und Einnahmeentwicklung vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2025 – siehe Einzelplan 12. Damit sind Ende 2025 einmalig etwa 9,5 Millionen Euro zu überweisen. Da stellt sich doch die Frage: Wofür ist diese Entschädigung, die wieder einmal der deutsche Steuerzahler tragen muss? Weiterhin beschreibt das Dokument den Verzicht auf die Forderung der Mitgliedstaaten gegen die IMG, die Internationale Mosel-Gesellschaft mbH, welche aufgelöst werden soll.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sprechen hier von Forderungen in Höhe von rund 317 Millionen Euro – also Darlehen, Zinsen und Stammkapital –, auf welche wir dank Ihnen verzichten sollen. Ob hier nur die Bilanz bereinigt und das Geld längst ausgegeben ist, steht infrage. Dazu sagen wir als Alternative für Deutschland ganz klar Nein. Unsere Bundeswasserstraßeninfrastruktur bricht nahezu zusammen, und wir verzichten großzügig auf über 300 Millionen Euro. Das Geld fehlt für Investitionen in die Infrastruktur unserer Bundeswasserstraßen.
Sie erinnern sich bestimmt noch an den Bundesverkehrswegeplan 2003; ich wiederhole: 2003! Dort stand bereits die Schiffbarkeit der Mosel inklusive der Doppelkammererweiterung für alle zehn Moselschleusen des deutschen Moselabschnittes festgeschrieben. Heute, über 20 Jahre später, verfügen gerade einmal drei der zehn Moselschleusen über eine solche Doppelkammer. Fehlt hierfür das Geld?
Wir sehen bei der Betrachtung der Moselschleusen einen erheblichen Vorteil in ihrer identischen Bauweise; denn baugleiche Schleusentore könnten nach Kollisionen mit Binnenschiffen zeitnah aus einer der bestehenden Doppelkammern zeitweilig ausgebaut und in eine der Einzelkammerschleusen eingebaut werden. Bei der Kollision am 8. Dezember 2024, als ein Gütermotorschiff auf Bergfahrt ungebremst in das Untertor der Schleuse Müden fuhr, hätte man so in kürzester Zeit das beschädigte Tor austauschen können.
Im Gegensatz zu den Moselschleusen haben fast alle 27 Neckarschleusen jedoch unterschiedliche Bauarten. Die Schleusen sind seit Inbetriebnahme zwischen 50 und 100 Jahre alt, was durch den permanenten Betrieb Materialermüdungen sogar sichtbar macht.
In der vergangenen Legislaturperiode besuchte ich das Wasser- und Schifffahrtsamt Neckar in Stuttgart sowie die Schleuse in Bad Cannstatt. Aus den dort geführten Gesprächen und gewonnenen Erkenntnissen resultierte meine Einzelfrage mit der Drucksachennummer 20/13565:
„Warum geht die Bundesregierung nicht auf den Vorschlag der Fraktion der AfD ein […], die Neckarschleusen von 110 Metern auf nur 115 Metern [...] zu verlängern, anstatt jetzt nur noch zu reparieren [...]?“
Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, sollen diese nun – ich zitiere –:
„im Rahmen der Instandsetzung der Schleusen […] so ertüchtigt werden, dass das standardisierte Großmotorgüterschiff von 110 m Länge den Neckar passieren kann.“
Zitat Ende.
Das Große Rheinmotorschiff, Klasse Va, hat eine Länge von 110 Metern und könnte den Neckar befahren, auch problemlos in Windungen mit Gegenverkehr.
Diese Schleusen auf 140 Meter zu verlängern, um 135 Meter lange Schiffe zu schleusen, macht auch keinen Sinn; denn ob diese erheblich längeren Schiffe bei Gegenverkehr durch die Kurvenradien des Neckars fahren können, ohne sich gegenseitig zu behindern oder gar zu gefährden, bleibt unklar. Herzlichen Glückwunsch zu dieser Erkenntnis und der damit verbundenen Einsparungen von Steuermitteln!
Am 26. Oktober 2024 titelt der „Staatsanzeiger“ aus Baden-Württemberg – ich zitiere –:
– Geduld. – „Nach Absage des Bundes: Land steigt bei Neckarschleusen aus“; Zitat Ende. Ich weise erneut ausdrücklich darauf hin: Der Ausbau der Neckarschleusen ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 und im Bundeswasserstraßengesetz im Vordringlichen Bedarf festgeschrieben. Ich frage Sie: Wie bitte kommt man auf die fixe Idee, in dieser schwierigen Situation so verantwortungslos auszusteigen? Und nur sieben Monate später überlassen Sie deutsches Steuergeld den Franzosen.
Zusammenfassend stellen wir fest: Den gleichen sparsamen Umgang mit dem Geld unserer deutschen Steuerzahler vermisse ich in dem hier vorliegenden Gesetzentwurf zur Mosel, welche seit Mai 1964 als Großschifffahrtsstraße von größter internationaler Bedeutung ist.
Unser Fazit zum vorliegenden Gesetzentwurf: Ja zum Wegfall der Befahrensabgaben für die Binnenschifffahrt auf der Mosel, aber Nein zur Entschädigung Frankreichs auf Kosten deutscher Steuerzahler und Bundeswasserstraßen. Da der vorliegende, noch von der Vorgängerregierung stammende Gesetzentwurf in Teilen unseren deutschen Interessen widerspricht, lehnen wir diesen Antrag ab. Immer: Zum Wohle Deutschlands!
Der nächste Redner in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Matthias David Mieves.