Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 13. November des vergangenen Jahres hatten wir die erste Lesung zu den in der Zielsetzung gleichgerichteten Anträgen von Linke und Grünen, betreffend die Abschaffung des § 265a StGB, Leistungserschleichung, im Alltagsgebrauch auch als Schwarzfahren bezeichnet. Die Unionsfraktion lehnt beide Gesetzesanträge heute ab.
Bevor ich auf die von den antragstellenden Fraktionen vorgetragenen, aber aus unserer Sicht nicht tragfähigen Argumente eingehe, will ich mit Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, einen Blick zurück in den Regionalexpress 4131 von Heidelberg nach Koblenz werfen – wir schreiben den 2. Februar 2026 –: Der 36-jährige Zugbegleiter Serkan Çalar führt Kontrollen durch. Ein 26-jähriger Fahrgast, der ohne Fahrschein unterwegs ist, attackiert den Kontrolleur und fügt ihm tödliche Verletzungen zu. – Das hat uns alle erschüttert. Es erinnert uns daran, dass diejenigen, die im Dienst der Allgemeinheit für Ordnung sorgen, besonderen Schutz verdienen. Das Strafrecht hat dabei auch eine wichtige Schutzfunktion. Es schafft die Grundlage, damit Kontrolleure wie Serkan Çalar, aber auch Polizisten und Polizistinnen bei Straftaten rechtssicher handeln können. Es gibt ihnen die Möglichkeit der Festnahme nach § 127 der Strafprozessordnung. Wer die Vorschrift des § 265a StGB abschafft, nimmt nicht nur Verluste für Unternehmen in Kauf, er nimmt denen, die für Ordnung sorgen, auch Handlungsinstrumente weg.
Es ist das Strafrecht, das das Zusammenleben der Menschen regelt, indem es essenzielle Werte wie Leben, Gesundheit, Eigentum schützt und sozialschädliche Verhaltensweisen verbietet. Genau dieses sozialschädliche Verhalten wollen die beiden Gesetzentwürfe zur Änderung des Strafgesetzbuchs künftig aber erlauben. Dann werden sich alle, die sich rechtstreu verhalten und das Geld für einen Fahrschein ausgeben, als die Dummen fühlen, und nicht wenige werden sich den Rechtsbrechern anschließen, wenn der Rechtsbruch keine strafrechtlichen Konsequenzen hat.
Der Rechtsbruch soll also erlaubt werden, um die Justiz im Bereich der sogenannten Bagatellkriminalität – wir haben es gehört – zu entlasten. Staatsanwälte und Richter müssten sich mit diesen Verfahren nicht mehr befassen; Inhaftierungen, die mit Kosten verbunden seien, gäbe es dann nicht mehr. Also, in 25 Jahren Justiz hat mich das nicht belastet, dass es den § 265a StGB gegeben hat. Es hat mich vielleicht die Wirtschaftskriminalität belastet, aber diese Verfahren waren leicht, einfach und schnell zu erledigen. Mit der Realität hat das alles also letztlich sehr wenig zu tun.
Der Strafrahmen des § 265a StGB sieht Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr vor. Das Gros der Delikte umfasst geringfügige Vermögensschäden. Die Geschädigten werden nur auf Strafantrag verfolgt. Bei Erstverstößen, häufig auch bei Zweitverstößen, gibt es Einstellung nach § 153a StPO und § 153 StPO, und zwar davon losgelöst, ob ein Strafantrag vorliegt oder nicht. Der Regelfall ist also die Einstellung, Ausnahmefall: bei Mehrfach- und Intensivtätern gibt es eine Anklage.
Wie groß ist eigentlich die Gruppe derer, die davon betroffen ist? Schauen wir uns doch mal die BVG-Zahlen an. Im Jahr 2023 gab es bei den Berliner Verkehrsbetrieben über 1 Milliarde Fahrgäste. 16,4 Millionen wurden kontrolliert. Davon hatten 5 Prozent, also 820 000 Fahrgäste, keinen gültigen Fahrschein. In 2 943 Fällen wurde Strafanzeige erstattet. 540 Menschen mussten letztlich eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Für diese kleine Gruppe von 0,07 Prozent machen Sie von den Linken, aber auch Sie, Frau Wegge, und Sie von den Grünen Ihre Politik.
Wenn Geldstrafen verhängt werden, heißt das, dass sie sich zwischen 10 und 30 Tagessätzen bewegen. Das sind 50 bis 300 Euro. Um es zusammenzufassen: Ein Tag, der nicht bezahlt wird, gibt einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Das kann man abwenden durch gemeinnützige Arbeit, durch Ratenzahlungen.
All das heißt doch nichts anderes, als dass § 265a StGB in einem maßvollen Umfang der Ordnung des Zusammenlebens dient und nur beharrliche Rechtsbrecher bestraft werden, die durch den über allem staatlichen Handeln stehenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in ausreichendem Maße geschützt werden.
Ich bedanke mich.