Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Frage, ob jemand selbstständig oder angestellt arbeitet, ist von zentraler Bedeutung für die Zuordnung zum Sozialversicherungsrecht und damit auch für die soziale Absicherung vieler Menschen in unserem Land. Für die SPD ist klar: Wer arbeitet, muss verlässlich abgesichert sein. Und genau darum wird es gehen bei der anstehenden Reform des Statusfeststellungsverfahrens.
Spätestens seit dem sogenannten Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts ist deutlich geworden, dass das Zuordnungsverfahren vor allem in Bildungseinrichtungen, etwa Volkshochschulen oder Musikschulen, nicht durchgängig funktioniert und damit Lehrtätigkeit kaum noch rechtssicher möglich ist. Dauerhafte Unsicherheit ist aber keine Lösung; deshalb müssen wir als Gesetzgeber handeln.
Und das werden wir tun bis zum Ende dieses Jahres; mein Kollege Jens Peick hat bereits darauf hingewiesen.
Wir wollen ein modernes Modell selbstständiger Tätigkeit, das zukunftsfähig ist. Das heißt neben der klassischen Anstellung und der bisherigen Selbstständigkeit ein weiteres modernes Modell rentenversicherungspflichtiger Selbstständigkeit.