Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Selbstständigkeit ist etwas Großartiges. Auf dem Mut und Erfindergeist von selbstständigen Unternehmerinnen und Unternehmern beruht unser Wohlstand. Eine Volkswirtschaft kann nicht funktionieren, wenn Menschen nicht die Initiative ergreifen und die Bereitschaft haben, ein Unternehmen zu gründen. Das ist etwas, was wir in dieser Koalition unbedingt fördern müssen und auch unterstützen wollen.
Anders sieht es mit der Scheinselbstständigkeit aus, die missbräuchlich genutzt wurde, um Beschäftigte auszubeuten, indem man sie eben nicht als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer anstellte, sondern ihnen erklärt hat, sie seien jetzt selbstständig, machen aber den gleichen Job wie vorher – und entscheiden dürfen sie selbst auch nichts. Natürlich sind sie dann auch nicht mehr sozialversichert und gucken in die Röhre, sobald sie in Rente gehen, weil sie selbst nicht eingezahlt haben – und auch kein Arbeitgeber für sie. Diese Praxis hat das Bundessozialgericht spätestens mit dem Herrenberg-Urteil beendet. Ich sage hier klar und deutlich: Das ist gut, und das ist richtig.
Aber wie es im Leben so ist: Es ist dann oft noch bunter und komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint. Denn zwischen denjenigen, die wir nach unserer Rechtsprechung klar als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer definieren, und denjenigen, die eindeutig selbstständig sind, gibt es noch unzählige andere Fälle von Beschäftigung und Selbstständigkeit: Freelancer im IT-Bereich, die zwar in den Unternehmensablauf eingegliedert sind, aber nach drei Monaten weiterziehen; Dozentinnen und Dozenten an Volkshochschulen, die nebenberuflich dem Lehrauftrag nachgehen und in ihrem Hauptberuf sozialversichert sind, und noch ganz, ganz viele andere.
Für diese Menschen wollen wir jetzt mit einer klaren Regelung Rechtssicherheit schaffen – eine Regelung, die Scheinselbstständigkeit verhindert, ohne Selbstständigkeit zu verhindern –, indem wir eine klare Definition von Selbstständigkeit einführen, die es bislang noch nicht gibt. Wir wollen auch dafür Sorge tragen, dass am Ende des Erwerbslebens keine Altersarmut droht.
Unser erklärtes Ziel ist es, dieses Gesetzgebungsverfahren bis zum Sommer abzuschließen, damit sich dann alle darauf einstellen können, nach welchen Kriterien die Rentenversicherung zukünftig den Beschäftigungsstatus prüfen wird.
Herzlichen Dank.