Also, darüber habe ich gar nicht geredet. Aber ich beantworte das gerne. Ich glaube nicht, dass im Finanzministerium Tausende von neuen Stellen geschaffen werden sollten, um die Bonitätsprüfung zu übernehmen. Ich glaube, das macht die Schufa schon ganz gut. Deswegen ist es für uns auch wichtig gewesen, dass wir die Scoringrichtlinien entsprechend anpassen. – Vielen Dank.
Für größere Onlinehändler wurde eine Präzisierung aufgenommen, um übermäßige Belastungen zu vermeiden. Für Nicht-KMU-Händler ist ein Zahlungsziel von 14 Tagen weiterhin möglich, solange kein Dritter den Zahlungsanspruch erwirbt.
Mit der Formulierung „das Darlehen, den Zahlungsaufschub oder die sonstige Finanzierungshilfe“ wird nun nicht der konkrete Zahlungsanspruch, sondern das betreffende Schuldverhältnis zwischen Händler und Verbraucher insgesamt, also eben eine komplette Vertragsübernahme, gemeint, der konkrete Zahlungsanspruch danach nicht mehr erfasst. Damit haben wir den schmalen Rahmen, in dem wir überhaupt unionrechtskonform tätig werden konnten, hier maximal ausgeschöpft und sind aus unserer Sicht zu guten Ergebnissen gekommen.
Zweitens – für uns sehr wichtig –: Textform statt Schriftform. Wir leben im Jahr 2026 und nicht mehr im analogen Zeitalter. Verträge werden digital geschlossen, die Informationen werden digital bereitgestellt, die Kommunikation insgesamt erfolgt digital. Die starre Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift passt hier schlicht nicht mehr in die Prozesse. Sie schafft Reibungen, verzögert und schreckt Verbraucher sowie Unternehmen ab. Die Textform, also etwa per E-Mail oder elektronischem Dokument, ist heute der richtige Standard: rechtssicher, nachvollziehbar und alltagstauglich. Deshalb ist es folgerichtig, hier konsequent zu modernisieren. Weniger Bürokratie bedeutet nicht weniger Schutz. Im Gegenteil: Verständliche, zugängliche Verfahren stärken die Rechte der Verbraucher.
Und drittens – uns besonders wichtig – auch die Ausnahme für Chargekarten; wir haben es gerade gehört. Das ist kein klassischer Kredit. Der offene Beitrag wird am Ende des Monats vollständig ausgeglichen. Es geht hier auch nicht um langfristige Verschuldung, sondern um kurzfristige Liquidität und Zahlungsabwicklung. Wenn wir diese Produkte eins zu eins wie klassische Verbraucherkredite behandelt hätten, würden wir am eigentlichen Risiko vorbeiregulieren. Das führt zu unnötiger Belastung der Anbieter und am Ende auch der Nutzer. Nicht zu vergessen: Viele dieser Karten werden gerade für Unternehmen im weltweiten Geschäftsverkehr verwendet und sind deswegen besonders wichtig.
Deswegen brauchten wir hier klare Ausnahmen, die von der EU-Richtlinie auch vorgesehen waren; die haben wir auch gezogen und machen deswegen auch kein Gold-Plating.
Zielgerichtete Regulierung statt pauschaler Gleichbehandlung, das ist eben kluge Gesetzgebung.
– Herr Brandner, Sie haben den Änderungsantrag gar nicht gelesen. Das war, glaube ich, das Problem.
Das ist häufiger mal das Problem bei der AfD.
– Ja, genau. Ich habe Ihren Entschließungsantrag – dazu komme ich jetzt – gelesen; Sie haben nur unseren nicht gelesen. Sonst wüssten Sie, dass wir die Ausnahme gezogen haben.
– Haben Sie nicht gelesen; steht bei Ihnen immer noch drin. – So war es am Ende: Sie haben keine inhaltlichen Forderungen, Sie haben einfach das abgeschrieben, was unser Sachverständiger angemerkt hat, und das haben wir im Änderungsantrag auch umgesetzt. Das hätten Sie sehen können.
Alles wie immer. Und das ist auch noch falsch, wie bei den Chargekarten.
Also am Ende ein guter Gesetzentwurf. Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit, auch beim Ministerium. Wir haben, glaube ich, gute Lösungen gemeinsam gefunden. Und wenn es zwei, drei Monate länger dauert, dann ist das einem guten Gesetz auch nicht abträglich.
Vielen Dank.