Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Es ist einfach zu viel. Und darüber werden wir sprechen“, meinte der Bundeskanzler vor circa zwei Wochen zur EU-Kommissionspräsidentin. Zur Klarstellung: Er bezog sich da nicht auf die steigenden Umfragewerte der AfD, sondern auf den Bürokratieabbau. Seine Absichten erläuterte Friedrich Merz dann weiter:
„Wir müssen dieser Maschine in Brüssel jetzt mal das Stöckchen in die Räder halten, damit das […] aufhört.“
Gesagt, getan: Friedrich, der Tiger, sprang und landete als Bettvorleger. Direkt daneben schlug der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge auf. Und beim Lesen dieses Gesetzesentwurfs stellte ich mir die Frage: Wie konnte sich die Welt beim Kauf von Gummistiefeln für 25 Euro auf Rechnung bisher nur ohne die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung sorglos weiterdrehen?
Merz sei Dank sind diese Zeiten des Wildwestkundenservices bald vorbei; denn Sie regulieren unter anderem Zahlungsaufschübe für Kreditkarten, Überziehungskredite, „Buy now, pay later“-Angebote, also alles, was bisher unkompliziertes Massengeschäft war.
Fein dokumentiert werden muss es auch: Wer auf Rechnung kauft, bekommt bald ein mehrseitiges Formular, vermutlich Helvetica, Schriftgröße 8. Die Frage ist nur: Wem nützt das?
Unternehmen schon mal nicht; das schreiben Sie sogar in die Begründung des Gesetzentwurfs. Putzigerweise sind aber die größten Profiteure des Entwurfs wahrscheinlich die Scoring-Anbieter. Die Verbraucher geben Sie zwar vor zu schützen, tun es aber nicht. Die Verbraucher werden nämlich genauso genervt sein wie die Händler, 90 Prozent zu Recht, weil sie nämlich mit Geld umgehen können. Und die anderen, die es vielleicht nötig hätten, die lesen den Kram auch nicht. Es ist der erste Lehrsatz über gesetzliche Infopflichten: Seitenlange kleingedruckte Belehrungen interessieren die Leute nicht. Und das begreifen Sie sogar in Zeiten des Wahlkampfes, vergessen es aber nach der Wahl natürlich immer sofort, und das ist ein Problem.
Lassen Sie mich mal eines klarstellen in dem Zusammenhang: Natürlich wäre es wichtig, geschäftliche Unerfahrenheit und Überschuldung bei Verbrauchern zu verhindern. Aber dazu wäre es eben sinnvoller, in den Schulen anzusetzen und dort bereits Vorteile und Risiken von Schulden zu vermitteln.
Und hier wird es interessant. Wenn Sie beispielsweise mal den Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre durchschauen, da finden Sie die Worte „Darlehen“ und „Schulden“ nicht ein einziges Mal. Das Wort „sexuell“ finden Sie hingegen 64-mal. Und es ist genau diese falsche, absurde Schwerpunktsetzung,
die einen Teil der jungen Generation zu potenziellen Kunden der Schuldnerberatung macht.
Meine Damen und Herren, wenn man statt auf Bildung auf ausufernde Belehrungs- und Prüfpflichten setzt, ist das ein Beleg für das politische Leitbild vom unmündigen Verbraucher. Sie trauen dem Verbraucher leider nicht zu, selbst zu entscheiden, was er will. Und genau aufgrund dieser Einstellung hat sich das deutsche Zivilrecht mittlerweile weit von einem austarierten Verhältnis aus Verbraucherrechten einerseits und Privatautonomie, also Freiheit, andererseits entfernt.
Lassen Sie mich noch kurz auf die erzwungene Bonitätsprüfung für Kleinstfinanzierungen zurückkommen, die Sie jetzt wollen. Da frage ich Sie: Was meinen Sie, was passiert, wenn so eine Bonitätsprüfung negativ ausfällt und ein Abschlussverbot besteht? Die Betroffenen werden sich trotzdem Geld leihen, nur eben nicht bei seriösen Anbietern, sondern bei unseriösen, die sie erst richtig ausnehmen werden und vor denen dieser Staat schon lange keinen Schutz bietet.
Nach all dem darf man sich natürlich jetzt auf Ihre Ausreden freuen. Eine wäre natürlich: Jetzt ist die EU-Richtlinie nun mal da, man muss sie umsetzen. Aber nein, so ist es eben nicht. Das hat der Bundeskanzler ja durchaus richtig erkannt: Die Aufgabe der Bundesregierung wäre es eben nicht, EU-Bürokratievorgaben umzusetzen, sondern Stöckchen in die EU-Bürokratieräder zu halten.
Und im Übrigen setzen Sie die Richtlinie ja nicht einfach nur gefügig um, sondern schaffen sogar dort Bürokratie, wo nicht mal die EU welche will. Die Richtlinie erlaubt Ausnahmen oberhalb von 100 000 Euro, Ihr Gesetzentwurf nicht. Die Richtlinie erlaubt Ausnahmen für Zahlungsaufschub bei Kreditkarten, Ihr Gesetzentwurf nicht. Weitere Beispiele können Sie den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf entnehmen.
Also, von den markigen Sprüchen des Bundeskanzlers, der Bürokratie aus Brüssel Paroli bieten zu wollen, bleibt nach diesem Gesetzentwurf nicht mal eine Illusion zurück.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage aus der SPD-Fraktion?
Aber selbstverständlich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Und an den Redner auch: Hallo!
Sie haben gerade gesagt, dass im Thüringer Lehrplan – deshalb habe ich den Präsidenten auch gegrüßt – die Begriffe, über die wir heute hier sprechen, nicht zu finden sind. Ich habe das mal kurz factgecheckt und festgestellt, dass das so nicht wahr ist.
Man muss an der Stelle natürlich bei den richtigen Fächern gucken. Also, ich weiß ja nicht, bei welchen Fächern Sie geguckt haben, aber in den Bereichen Wirtschaft und Recht finden Sie das im weiterentwickelten Lehrplan für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in Thüringen durchaus.
Nun wissen wir ja alle, dass das eine Strategie der extremen Rechten ist, sehr schnell einfach irgendwelche Sachen aneinanderzureihen, auch wenn sie faktisch nicht korrekt sind. Aber wie erklären Sie sich, dass Ihnen das passieren konnte?
Liebe Frau Kollegin, das ist einfach: Sie müssen natürlich in das Dokument schauen, das ich Ihnen genannt habe. Das war der Bildungsplan bis 18 Jahre. Das ist ganz wichtig.
Und glauben Sie mir: Ich war zehn Jahre lang Landtagsabgeordneter im Thüringer Landtag. Ich weiß genau, was in diesem Bildungsplan drinsteht, und ich habe ihn auch als PDF-Datei bei mir auf dem Rechner. Da können Sie ganz einfach mit Strg+F die Suchfunktion öffnen und die Worte eingeben. Dann werden Sie null Treffer bekommen, und bei „sexuell“ werden Sie eben 64 Treffer haben.
Das ist eine ganz einfache Übung.
Ich empfehle Ihnen: Machen Sie das zwei-, dreimal; dann klappt’s auch.
Also, wie gesagt, wenn ich mir den Gesetzentwurf angucke und die Aussagen vom Bundeskanzler höre, habe ich den Eindruck, mit der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers ist es in dieser Regierung nicht weit her. Möglicherweise weiß aber auch die linke Hand nicht, was die rechte Hand macht, wobei ich bei Ihren Regierungsversuchen ein bisschen den Eindruck habe, dass Sie sowieso nur linke Hände haben.
Lassen Sie mich in dem Zusammenhang zum zweiten Gesetzentwurf, zur Schuldnerberatung, kommen, der Menschen betrifft, die von Überschuldung bedroht sind. Das grundsätzliche Anliegen der Schuldnerberatung unterstützen wir natürlich. Die Umsetzung im Gesetzentwurf ist vergleichsweise skurril; das muss ich einfach mal sagen.
Sie räumen einerseits ein, dass Sie kurz vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie nicht mal wissen, wie groß der Bedarf an Schuldnerberatungsstellen überhaupt ist. Sie haben andererseits keine Ahnung, was es kosten wird, diese Schuldnerberatungsstellen einzusetzen. Aber das macht ja nichts, weil Sie damit die Länder und die Kommunen belasten werden.
Und trotz dieser interessanten Form der Verantwortungsabwälzung schreiben Sie in Ihrem Gesetzentwurf, dass dieser „den Prinzipien nachhaltiger Entwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie“ entspricht. Meine Damen und Herren, danke schön, dass ich vom Rinnsal dieser Erkenntnis schlürfen durfte. Ich hätte es sonst glatt übersehen.
Genial ist übrigens auch Ihre Kostenregelung, meine Damen und Herren. Laut § 3 des Entwurfs sollen Schuldnerberatungen kostenfrei sein, die Stellen können aber Entgelte verlangen, solange sie keine unangemessene Belastung darstellen. Also, im Prinzip kostenfrei, außer es kostet was.
Mal ehrlich, meine Damen und Herren, wenn jemand zur Schuldnerberatung geht, dann hat er kaum noch einen Cent in der Tasche, dann ist selbst ein Entgelt von 20 Euro schon eine unangemessene Belastung. Diese Regelung ergibt keinen Sinn. Es gibt weitere Fehler im Entwurf, beispielsweise mangelnde Qualifikationsvorgaben.
Aber ich möchte zum Ende kommen, und da möchte ich ein bisschen versöhnlich werden. Also, ich bin Ihnen bei allen konzeptionellen Fehlgriffen dankbar, dass Sie ausweislich der Begründung die nachhaltige Gesetzentwurfsvariante gewählt haben. Wer weiß, was sonst dabei herausgekommen wäre.
Vielen Dank.
Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Sebastian Steineke das Wort erteilen.