Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Europa muss schwere Völkerrechtsverbrechen wie Angriffskriege konsequent sanktionieren. Der Preisdeckel für russisches Rohöl soll Russlands Einnahmen zur Kriegsfinanzierung senken. Russland umgeht dies über eine Schattenflotte. Der vorliegende Antrag der Grünenfraktion richtet sich gegen diese Umgehung.
Angesichts der Ereignisse der letzten Monate in Venezuela, Grönland und vor allem angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen den Iran stellt sich aber eine zentrale Frage: Ist das Völkerrecht ein Instrument der Opportunität, oder bindet es auch dann, wenn es den eigenen Interessen widerspricht?
Rechtsphilosophisch geht es damit um die Legitimität selektiver Sanktionen: Dürfen wir einen Völkerrechtsverletzer sanktionieren, wenn wir einen anderen aus Abhängigkeit nicht sanktionieren können?
Ich möchte einen Gewaltakt aus dem aktuellen Irankrieg hervorheben, um die Dringlichkeit der aufgeworfenen Frage zu untermauern, nämlich den Bombenangriff auf eine Schule im Iran, bei dem über 150 Menschen getötet wurden – überwiegend Mädchen im Alter zwischen sieben und zwölf Jahren. Und ich frage Sie, werte Kolleginnen und Kollegen: Was wäre eigentlich bei uns los, wenn ein Staat unser Land angreifen und nur mit einem einzigen Bombenangriff so viele unserer Kinder töten würde?
Bei der Beantwortung der Frage nach selektiven Sanktionen müssen wir berücksichtigen, dass das Völkerrecht vor allem das Schlimmste verhindern und ein Mindestmaß an Ordnung zwischen Staaten sichern soll. Das zeigt sich schon am Kriegsrecht, das ja das Töten im Krieg regeln soll. Das Völkerrecht entstand in einer Zwischenphase auf dem Weg von der Barbarei zu einer gerechteren Weltordnung, in der auch Staaten und ihre Akteure für ihre Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden können. Jede Maßnahme zur Durchsetzung des Völkerrechts ist deshalb ein Gewinn für die menschliche Zivilisation.
Können klare Völkerrechtsverstöße aufgrund von Abhängigkeiten nicht sanktioniert werden, bleibt die Legitimität von Sanktionen dennoch gewahrt, sofern andere Verstöße klar als völkerrechtswidrig benannt werden und die bestehende Abhängigkeit nicht selbst verschuldet ist.
Wer klare Völkerrechtsverbrechen leugnet, hat jedenfalls moralisch keine Legitimation, gleiche Verbrechen anderer Staaten zu sanktionieren. Deshalb müssen wir dem Sanktionsbruch durch Russlands Schattenflotte entgegentreten. Zugleich müssen wir andere Völkerrechtsbrüche zumindest klar benennen und verurteilen. Und wir müssen gemeinsam an der Unabhängigkeit Europas arbeiten, damit wir uns effektiv für die Durchsetzung des Völkerrechts einsetzen können.
Vielen herzlichen Dank.