Ja. – Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Nichtbeantwortung. 2024 wurde in Bayern die Gendersprache in Behörden für unzulässig erklärt, da es sich um „Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie“ handele und „jede sprachliche Künstlichkeit […] zu vermeiden“ sei. Dürfen sprachbewusste Bürger darauf hoffen, dass Sie die Gendersprache für Ihr Ministerium ebenfalls für unzulässig erklären und sich in Zusammenarbeit mit den Ländern für eine Verbreitung dieser Regelung einsetzen werden?