Es ging der Kollegin ja vor allen Dingen um die Situation von Alleinerziehenden. Da würde ich jetzt gern noch mal ansetzen. Denn zum einen überlegt man in diesem Papier, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu verschieben, zum anderen will man die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss auf den Stand von 2017 zurückdrehen. Das bedeutet, für ein Kind ab zwölf Jahren gibt es den einfach nicht mehr. Das heißt, die Alleinerziehende muss mehr arbeiten, weil sie kein Geld hat, aber kann nicht, weil das Kind nicht betreut wird. Dazu würde ich einfach gern noch mal Ihre Meinung hören. Merken Sie diesen Widerspruch? Und was ist Ihre Reaktion darauf, gerade mit Blick darauf, dass immer wieder darüber geredet wird, dass Alleinerziehende eigentlich mehr Unterstützung bräuchten, weil zum Beispiel das Kindergeld schon voll auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird?
Mittwoch, 22. April 202621. Wahlperiode, 73. SitzungBefragung der Bundesregierung
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