Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Eine Frau wird in ein Gebüsch gezerrt. Sie wird dort zum Sex gezwungen. Der Täter wird trotzdem nicht wegen Vergewaltigung verurteilt. Die Frau erstarrt vor Angst. Sie kann sich nicht wehren. Das Gericht sagt: kein klarer Widerstand, also auch kein eindeutiges Nein. – Der Täter wird im Jahr 2025 freigesprochen.
Amtsgericht Bernau, 2021. Eine Frau sagt ganz klar Nein zu einer sexuellen Handlung. Sie legt sich anschließend auf dem Sofa schlafen. Ihr Besuch nimmt ungeachtet dessen einfach sexuelle Handlungen an ihr vor. Das Gericht erkennt sogar, dass sich die Betroffene in einer Schockstarre befunden hat und sich nicht wehren konnte. Dass die Betroffene zuvor klar Nein gesagt hat, reicht dem Gericht für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung nicht aus. Schließlich hätte das Opfer ja für den Täter zuvor gekocht, ihn geküsst und auch angeboten, gemeinsam einen Film zu schauen. Das Ergebnis lautet Freispruch.
Für all diese Freisprüche gibt es einen Grund: unsere Rechtslage. Noch immer müssen Opfer in zermürbenden Prozessen darlegen, dass sie für alle erkennbar geäußert haben, nicht mit der sexuellen Handlung einverstanden gewesen zu sein. Und das hat gravierende Folgen: belastende Verfahren, Freisprüche für die Täter, keine Gerechtigkeit, keine Anerkennung, kein Schutz des Grundrechts auf sexuelle Selbstbestimmung.
Und was sagte die Justizministerin noch letzte Woche in der Regierungsbefragung zu der aktuellen Regelung? „Wir hören aus der Praxis, dass das sehr gut funktioniert.“ Fragt sich nur, für wen eigentlich.
Die aktuelle Regelung bedeutet, dass Betroffene ihren entgegenstehenden Willen so deutlich zeigen müssen, dass auch ein Außenstehender ihn erkennen könnte: ein klares Wort, eine Abwehrreaktion, irgendwas. Das klingt ja auch erst mal logisch. Nur: Menschen reagieren in solchen Momenten nicht nach dieser Logik. Der Körper erstarrt, die Stimme versagt – aus Angst, aus Schock, aus dem Gefühl, dass sonst vielleicht noch etwas viel Schlimmeres passiert. Fachleute nennen das tonische Immobilität. Aus dem Mund kommt kein Ton, der Körper ist wie eingefroren – so wie im Fall vor dem Amtsgericht Bernau. Und das ist keine Ausnahme, sondern das ist die Regel.
Knapp 70 Prozent der Frauen erleben bei solchen Taten eine Schockstarre. Und trotzdem erwarten wir von ihnen, dass sie sich richtig, eindeutig, klar verhalten. Die Frauen tragen in dem Moment die Verantwortung – nicht die Täter. Diese Verantwortung muss endlich die Seite wechseln.
Zustimmung muss Maßstab werden. Dafür muss jede sexuelle Handlung ohne Zustimmung strafbar werden. Das ist in all unseren Lebensbereichen auch heute schon die Regel. Wenn jemand ein Fahrrad klaut, macht er sich auch nicht erst strafbar, wenn der Eigentümer laut „Nein!“ ruft.
Beim Sex ist das anders; da wird erwartet, dass sich das Opfer erklärt. Diese Schuldumkehr müssen wir beenden.
Es gibt einen Grundsatz zum Schutz von Frauen vor Gewalt: Nur Ja heißt Ja. – Die Zustimmung muss freiwillig sein. Sie kann mit Worten, mit Nicken, mit der ganzen Körpersprache erfolgen. Einen schriftlichen Vertrag muss niemand aufsetzen, und auch keine Notarin muss anwesend sein. Aber Schweigen und Passivität sind keine Zustimmung. Erlaubt ist nur, was beide wollen.
Und dieser Schritt hin zu „Ja heißt Ja“ ist längst überfällig. In Deutschland fühlen sich Täter so sicher wie in kaum einem anderen Land in Europa. 15 europäische Länder haben den Schritt zu „Ja heißt Ja“ bereits gemacht, zuletzt Frankreich und Norwegen.
In Schweden ist nach der Reform die Zahl der Verurteilungen um 75 Prozent gestiegen. Täter werden verurteilt, Betroffene erfahren endlich Gerechtigkeit. Und das Wichtigste ist: Taten werden erst gar nicht begangen.
Und wir können noch mehr aus Schweden lernen; denn dort gibt es schon lange den Straftatbestand der fahrlässigen Vergewaltigung. Denn wer grob fahrlässig die Augen vor der Realität verschließt, obwohl für alle erkennbar war, dass das Opfer keine Zustimmung gegeben hat, der darf nicht straffrei davonkommen. Deswegen führen wir den Straftatbestand der leichtfertigen Vergewaltigung ein.
Und, Frau Hubig, Sie kündigen wirklich viel an; gesehen hat das Parlament von diesen zahlreichen Ankündigungen bisher wenig. Seit Monaten warten wir auf einen Gesetzentwurf zum Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigungen, obwohl der Bundesrat sogar einen konkreten Vorschlag vorgelegt hat.
Wir sorgen mit unserem Entwurf jetzt dafür, dass diese Fälle endlich härter bestraft werden können.
Wir wollen nicht länger warten, und wir können auch nicht länger warten. Denn der Schutz von Frauen ist nicht nur etwas für öffentliche Empörung und große Ankündigungen, sondern für das Parlament. Und den Gesetzentwurf dafür legen wir Ihnen heute vor.