Die logische Folge ist ja – das haben Sie ja auch vorhin in Ihrer Rede dargestellt –: Es geht eben nicht darum, einseitig die Beitragsbemessungsgrenze zu erhöhen, sondern wenn, dann eben auch die Versicherungspflichtgrenze mitzuerhöhen, und das ist bisher nicht vorgesehen. Wir werden uns das im laufenden Verfahren angucken. Ich habe eben darauf hingewiesen: Wir als Parlament sind noch gar nicht beteiligt. Wenn wir das sein werden, können alle sicher sein, dass wir die Punkte aufgreifen, die dafür sorgen, dass die Versicherten nicht über Gebühr belastet werden.
Das trifft auch auf das Thema „versicherungsfremde Leistungen“ zu. Wir haben ja – damit würde ich gerne in meiner Rede fortfahren –, gerade was die Präventionsthemen angeht, Vorschläge im Kommissionsbericht, die auch Steuern beinhalten, sprich: auf Tabak, Alkohol und zuckerhaltige Getränke. Das sind präventive Maßnahmen, die aber auch Steuermittel generieren. Ich bin froh, dass das jetzt im Kommissionsbericht steht. Auch darüber werden wir in den nächsten Wochen ausführlich verhandeln. Ich bin sicher, dass wir nachher ein sehr gutes Gesamtpaket auf die Beine stellen werden.
Meine Damen und Herren, die gesetzliche Krankenversicherung lebt vom Prinzip der Solidarität. Dieses Prinzip gilt es zu bewahren und weiterzuentwickeln. Das gelingt eben nicht mit einfachen Antworten und auch nicht mit einseitigen Forderungen. Da hätte ich mir tatsächlich von dem Linkenantrag ein bisschen mehr erhofft. Er greift zwar an einigen Stellen berechtigte Sorgen auf, aber er bleibt in seiner Analyse zu verkürzt und in seinen Lösungen zu einseitig. Deswegen werden wir ihn in dieser Form ablehnen.