Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gerade debattieren wir über einen wirklichen Gesetzesbrocken, der zeigt: Wir als Koalition liefern.
Ich würde mich in meiner Rede gerne auf den Teil fokussieren, an dem ich selber mitwirken durfte: die Änderung des Steuerberatungsgesetzes.
Wer in den vergangenen Monaten die Verhandlungen medial beobachtet hat, dem ist sicherlich nicht entgangen, dass diese von Private-Equity-Beteiligungen in Steuerkanzleien überschattet wurden. Über angebliche Schlupflöcher in Luxemburg haben Investoren versucht, in Steuerkanzleien zu investieren. Wir stellen ein für alle Mal klar: Diese Schlupflöcher sind nicht gestattet. Es galt und gilt ein Fremdbesitzverbot. Berufsfremde dürfen sich nicht an Steuerkanzleien beteiligen. Wir wollen auch als Koalition an diesem festhalten.
Für uns als SPD steht fest: Kaum ein Sektor verfügt über so sichere Einnahmen wie die Steuerberatung. Private-Equity-Investoren, die laut eigenen Angaben Renditen von 20 Prozent erwarten, sollen ihr Kapital für innovative Scale-ups und Start-ups nutzen.
Für Steuerkanzleien, die befürchten, ohne Private Equity keine Nachfolge zu finden, habe ich ebenfalls gute Nachrichten. Wir lockern das Leitungserfordernis für weitere Beratungsstellen. Zukünftig muss die Leiterin oder der Leiter nicht mehr physisch vor Ort sein.
Wer für unsere Bürgerinnen und Bürger zudem ein verlässlicher Partner ist, sind die Lohnsteuerhilfevereine. Über sozial gestaffelte Beiträge versuchen sie, möglichst kostengünstig Millionen Mitgliedern jährlich in Steuerangelegenheiten zu helfen. Mich freut besonders, dass wir sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf weiter unterstützen werden. Denn zukünftig entfällt die Betragsgrenze für die Nebeneinkünfte. Schließlich sagt die Höhe der Einkünfte nichts über das Maß der Komplexität aus. Ein Einfamilienhaus in München wird zu höheren Einnahmen führen als ein vergleichbares Einfamilienhaus in meinem Wahlkreis, dem Kreis Soest – ohne dass der eine Fall komplexer ist als der andere. Durch diesen Wegfall können somit noch mehr Bürgerinnen und Bürger von der Lohnsteuerhilfe profitieren.
Ich möchte kein Geheimnis daraus machen, dass ich mir auch eine Befugniserweiterung für die Bilanzbuchhalter gewünscht hätte. Leider konnten wir uns als Koalition darauf nicht verständigen.
Auch Teil der Änderung des Steuerberatungsgesetzes ist die Anhebung des Mindesthebesatzes der Gewerbesteuer von 200 auf 280 Prozent. Damit verhindern wir, dass einzelne Kommunen Preisdumping veranstalten.
Und zu guter Letzt freue ich mich sehr, dass auch die Entlastungsprämie Teil des Gesetzes ist. Wir ermöglichen Arbeitgebern, bis zu 1 000 Euro bis zum 30. Juni 2027 steuer- und abgabenfrei an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuzahlen. Durch diese verlängerte Auszahlungsmöglichkeit können Arbeitgeber auch schrittweise Auszahlungen vornehmen oder erst im nächsten Jahr hiervon Gebrauch machen. In Tarifrunden schafft dies zusätzlichen Spielraum, die Entlastungsprämie flexibel zu berücksichtigen.
Bei der Entlastungsprämie haben wir uns an der Inflationsausgleichsprämie orientiert, von der damals ein Großteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits profitieren konnte. Ich würde mich daher sehr freuen, wenn unsere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die auch zuvor in schwierigen Zeiten immer ein verlässlicher Partner waren, prüfen, inwieweit Auszahlungen – auch unterhalb der 1 000 Euro – für sie möglich sind.
Vielen Dank und Glück auf!