Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die Damen und Herren auf der Zuschauertribüne möchte ich heute begrüßen, besonders die Besuchergruppe aus meinem schönen Wahlkreis Wiesbaden. Herzlich willkommen!
Ja, liebe AfD, es gibt ein Leben vor dem Tod, und wir, die CDU/CSU, sorgen dafür, dass dieses Leben besser wird und gut wird.
Wir erleben derzeit einen exogenen Ölpreisschock. Der Krieg im Iran, geopolitische Unsicherheiten und fragile Lieferketten haben die Preise für Benzin und Diesel seit Ende Februar drastisch steigen lassen. Unsere Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch die Wirtschaft bekommen dies alles unmittelbar an der Zapfsäule zu spüren.
Viele fragen sich, ob der Weg zur Arbeit, der Pflegedienst im ländlichen Raum oder der Lkw-Transport noch finanzierbar sind. Dies nehmen wir sehr ernst, und wir handeln. Gemeinsam mit der SPD haben wir uns sehr bewusst für eine Absenkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel entschieden. Wir nutzen den europarechtlichen Spielraum bis zum Mindeststeuersatz und senken die Steuer um rund 17 Cent pro Liter. Dies gilt ab dem 1. Mai für zwei Monate und entlastet die Bürger und Bürgerinnen und natürlich auch die Unternehmen um rund 1,6 Milliarden Euro.
Der Tankrabatt bietet drei entscheidende Vorteile.
Erstens. Er wirkt schnell, weil die Entlastung unmittelbar beim Tanken wirksam wird.
Zweitens. Er ist bürokratiearm, weil keine aufwendigen Antrags- und Prüfverfahren notwendig sind.
Drittens. Er ist weitgehend zielgenau, weil diejenigen erreicht werden, die auf das Auto oder den Lkw angewiesen sind: die Pendler, Handwerker, Pflegedienste, Spediteure, Familien im ländlichen Raum.
Und als willkommener Nebeneffekt, der meist übersehen wird: Er mindert auch die Inflationsrate direkt um etwa 0,4 Prozentpunkte und verhindert unliebsame Zweitrundeneffekte.
Meine Damen und Herren, die schönste Steuersenkung bringt nix, um es mal auf Hessisch zu sagen, wenn sie nicht auch an der Tankstelle ankommt. Beim Tankrabatt der Ampel war das nicht uneingeschränkt der Fall. Das jüngst verschärfte Kartellrecht wird dem entgegenwirken. Die mit dem neuen § 29a GWB eingeführte Beweislastumkehr ist ein scharfes Schwert. Sie zwingt die Mineralölunternehmen, die ihrer Kalkulation zugrundeliegenden Kosten zu erklären und auffällige Preisbewegungen gegenüber der Wettbewerbsbehörde zu begründen.
Der Tankrabatt kann somit nicht mehr so einfach in den Margen der Mineralölunternehmen versickern und den Verbrauchern entzogen werden.
Meine Damen und Herren, in unserer sozialen Marktwirtschaft kann es nicht Aufgabe des Staates sein, Bürger und Unternehmen immer von allen Risiken und negativen wirtschaftlichen Entwicklungen freizustellen oder jeden Preisanstieg zu kompensieren. Nur bei exogenen Marktverwerfungen wie jetzt bei dem Ölpreisschock ist es aus meiner Sicht vertretbar, dass der Staat eingreift.
Preise sind Knappheitssignale und für das Funktionieren unserer Marktwirtschaft essenziell. Deshalb greifen wir mit unserer Maßnahme bewusst nicht in die Preisbildung ein. Wir reduzieren gezielt den statisch induzierten Kostenblock, der immerhin bei Diesel und Benzin über die Hälfte des Tankpreises ausmacht. Der Tankrabatt ist insoweit eine Akutmaßnahme, oder um es bildlich zu sagen: Er ist ein Pflaster, das sofort hilft, aber keine Therapie. Ob eine Therapie notwendig ist, wird die weitere Entwicklung im Nahen Osten zeigen, die wesentlich die Energiemärkte bestimmt.
Ich komme zum Schluss. In der aktuellen Situation zeigt die Koalition Handlungsfähigkeit. Wir setzen den Tankrabatt schnell und bürokratiearm um, entlasten zielgerichtet und spürbar und werden in dieser besonderen Zeit der geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheit unserer Verantwortung gegenüber den Bürgern und Unternehmen gerecht.
Vielen Dank.