Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege der AfD hat gerade etwas gesagt, was man hier noch mal einordnen muss. Er hat gesagt: Wir machen Politik für das deutsche Volk. – Aber das, was er meint, sind nicht die 84 Millionen Menschen, die in diesem Land leben. Er meint eine bestimmte Gruppe.
– Es werden hier gerade Sachen reingerufen. – Klar ist, dass unser Grundgesetz die 84 Millionen Menschen in diesem Land umfasst.
Und ich verstehe auch gar nicht, warum Sie die ganze Zeit diese 84 Millionen Menschen spalten wollen.
Wir gehören alle zusammen, auch die 25 Millionen Menschen, die in dieses Land gekommen sind, deren Eltern in dieses Land gekommen sind, die hier arbeiten, die hier ein neues Leben aufgebaut haben. Auch die zählen zu der deutschen Bevölkerung in diesem Land.
Zu dem jetzigen Thema. Natürlich stellen sich zwei große Fragen. Zum einen: Ist es noch praktisch notwendig, dass wir diese Grenzkontrollen haben, die es seit dem 16. September 2024 gibt? Und die zweite Frage ist: Sind sie rechtlich zulässig?
Zunächst wissen wir – das wurde hier noch nicht gesagt –: Seit Dezember 2024, seitdem Assad aus Syrien fliehen musste, gehen die Zahlen von Geflüchteten zurück. Das galt auch während der Ampelzeit – damals gingen die Zahlen der Geflüchteten schon zurück –; das gilt aber auch für die jetzige Regierung. Im April dieses Jahres gab es in Deutschland – ich muss sagen: nur – 6 144 Asylerstanträge.
Weniger neue Asylanträge in einem Monat gab es in Deutschland zuletzt im Juni 2020 während der Coronakrise, als die Welt stillstand, als Europa stillstand. Fakt ist: Praktisch geht die Notwendigkeit zurück.
Zur rechtlichen Lage. Im Schengener Kodex steht: Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen ist „unter außergewöhnlichen Umständen“ für „höchstens 30 Tage […]“ möglich, darüber hinaus bei einer „ernsthaften Bedrohung“.
Deutschland hat diese verlängerten Grenzkontrollen bei der EU-Kommission angezeigt; trotzdem müssen wir uns den rechtlichen Zweifeln natürlich immer wieder stellen.
Wir haben zwei Gerichtsurteile. Wir haben einen Koalitionsvertrag zusammen vereinbart – Herr Throm, ich gucke auch in Ihre Richtung –, wir haben das GEAS-Anpassungsgesetz vor einigen Wochen hier vorangebracht. Im Koalitionsvertrag steht drin: Wenn das GEAS funktioniert, wenn es am 12. Juni in Kraft tritt
– das steht so drin; das können wir gleich noch mal besprechen –, dann sollten auch diese Grenzkontrollen enden. Dafür steht die Sozialdemokratie.
Vielen Dank.