Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In erster Lesung beraten wir heute über den Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Liebe Corinna Rüffer, die erste Lesung ist der Einstieg in das parlamentarische Verfahren. Es ist der Startpunkt, um ganz genau hinzuschauen: Was ist gut? Wo müssen wir noch besser werden? Und was ist in der Praxis umsetzbar? – Ich bin ehrlicherweise dankbar, dass der Koalition gelungen ist, was der Ampel in den drei Jahren vorher nicht gelungen ist:
dass wir diesen Gesetzentwurf jetzt endlich ins parlamentarische Verfahren einbringen. Ich lade Sie herzlich ein, mit uns gemeinsam zu schauen, wo wir Verbesserungen erreichen können.
Meine Damen und Herren, der Entwurf enthält wichtige und richtige Ansätze. Dazu gehört unter anderem das geplante Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache. Das freut mich auch ganz persönlich; denn als ehemalige Sozialdezernentin habe ich daran mitgewirkt, ein Büro für Leichte Sprache in meiner Heimatstadt aufzubauen, Mittel für Gebärdensprachdolmetscher bei öffentlichen Veranstaltungen bereitzustellen und Schulungen für verständliche Sprache für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Weg zu bringen. Das war und ist immer ein zentrales Anliegen gewesen, weil hier ganz konkret Teilhabe im Alltag beginnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Oellers hat schon zu einigen wichtigen Punkten aus dem Gesetzentwurf ausgeführt. Weitere Punkte werden wir im weiteren parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit unserem Koalitionspartner sorgfältig prüfen.
Ich will es einfach noch mal auf einer anderen Ebene formulieren: Es geht im Kern um die Frage: Wie bauen wir Barrieren im Alltag weiter ab, und zwar so, dass Inklusion tatsächlich gelingt? Der vorliegende Gesetzentwurf setzt an diesem Punkt an. Er bezieht nämlich tatsächlich erstmals auch die Privatwirtschaft stärker ein. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, da ist dann auch ein Spannungsfeld, was wir einfach benennen müssen: auf der einen Seite berechtigte Erwartungen nach mehr Teilhabe, klaren Rechten und schnellerem Fortschritt, auf der anderen Seite natürlich auch wirtschaftliche Realität und praktische Umsetzbarkeit.
Dieses Spannungsfeld können wir nicht ausblenden; aber wir können Folgendes tun: Da Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, dürfen wir Inklusion nicht allein über neue Pflichten und nicht allein über Gesetze denken, sondern wir können sie vor allen Dingen auch durch Akzeptanz, durch Miteinander und durch praktikable Lösungen im Alltag erreichen.
Dazu gehört auch, das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass Barrierefreiheit nicht nur Anforderungen stellt, sondern auch Chancen eröffnet. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet sie mehr Selbstbestimmung, und auch für Unternehmen kann Barrierefreiheit ein Vorteil sein. Sie erschließt neue Kundengruppen und führt oft zu besseren und innovativeren Lösungen.
Meine Damen und Herren, genau darin liegt die Aufgabe dieses Gesetzgebungsverfahrens: mehr Teilhabe ermöglichen und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Regelungen in der Praxis funktionieren. Das heißt für uns ganz konkret: Wir brauchen klare und verständliche Vorgaben, wir brauchen praktikable Lösungen vor Ort, und wir müssen die wirtschaftliche Lage im Blick behalten. Wenn uns das gelingt, dann wird aus diesem Gesetzentwurf echter Fortschritt – ein Fortschritt für mehr Teilhabe, für eine Gesellschaft, die inklusiver wird, wo alle mitgenommen werden. Darauf sollte unser Fokus in den weiteren Beratungen liegen.
Vielen herzlichen Dank.