Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Valent, ich durfte ja Ihren Ausführungen schon im Rechtsausschuss lauschen. Diesmal habe ich ganz besonders gut zugehört, weil ich beim ersten Mal noch an eine zufällige Themaverfehlung dachte.
Jetzt ging es plötzlich um soziale und gesundheitliche Folgen beim Vollzug von Immobilienverträgen. Also diesen thematischen Schwung musste man erst mal hinbekommen. Ich konnte mir bei „gesundheitlichen Folgen“ beim Vollzug von Immobilienverträgen nur vorstellen, dass wir die armen Notarfachangestellten davor schützen müssen, von Aktenschränken erschlagen zu werden. Aber vielleicht können Sie ja das das nächste Mal noch ein bisschen weiter ausführen.
Aber Sie waren schon ganz knapp dran, als Sie gesagt haben, die Digitalisierung führe zu sozialen Unwuchten. Das kann sein.
Ich bin immer noch nicht sicher, dass das beim Vollzug von Immobilienverträgen so ist. Sie waren schon ganz knapp dran, wie die AfD jetzt gleich mit dem Recht auf analoges Leben zu kommen. Da hätte ich sie fast schon in die falsche Fraktion einsortiert. Aber dann kam der Sozialismus doch wieder raus, als die „demokratische Kontrolle von Immobilienverträgen“ gefordert wurde
und – wer hat aufgepasst? – die „Transparenz bei der Wohnungsversorgung“. Wer weiß, dass ein Immobilienvertrag jetzt schon ans Finanzamt übermittelt wird – übrigens etwas, was wir mit diesem Gesetz weiter digitalisieren –,
dass es also schon eine sehr hohe behördliche und staatliche Transparenz gibt, der muss ganz besonders vorsichtig sein, wenn die Linkspartei von „demokratischer Kontrolle“ spricht. Ich glaube, sie meint Sozialismus und Eigentumsverlust.
Deswegen ist dieses Gesetz, wenn man den Ausführungen des Kollegen Valent hoffentlich keinen Glauben schenkt, ein Beispiel dafür, wie ich mir die Arbeit der Koalition eigentlich immer vorstelle: konkret, modern, mit echtem Mehrwert für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung.
Und Wladimir Klitschko, der nicht nur Boxer, sondern auch noch Geschäftsmann ist, hat mal gesagt: „Wer sich der Digitalisierung nicht stellt, wird ausgeknockt.“ Und wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen uns natürlich nicht ausknocken, sondern machen Deutschland und auch die deutsche Justiz mit diesem Gesetz fit für die nächste Runde.
Die Kollegen haben es angesprochen: Wir digitalisieren den Vollzug von Immobilienverträgen. Wir entmündigen hier niemanden, sondern wir machen es Notaren, Grundbuchämtern, Gutachterausschüssen einfacher, in den Austausch zu treten. Und wir verhindern, dass das Dokument, wenn es elektronisch erstellt wird, erst noch ausgedruckt und gesiegelt werden muss, um dann doch noch in der Welt verschickt zu werden.
Dieser Vollzug, der eben bisher noch papiergebunden und von Medienbrüchen geprägt war, gehört in Zukunft der Vergangenheit an. Diese bisherige Lücke schließen wir jetzt. Notarinnen und Notare, Gerichte und Behörden können Daten und Bescheinigungen künftig elektronisch austauschen. Die technischen Details haben die Vorredner schon hervorragend ausgeführt.
Für mich als Rechts- und als Digitalpolitiker ist wichtig: Hier wirken die Ressorts zusammen. Wir setzen das Once-Only-Prinzip aus dem Koalitionsvertrag konsequent um. Denn wenn ein strukturierter Datensatz vorliegt, den der Notar erstellt, muss im Gutachterausschuss nicht noch mal eingegeben werden, um wen es genau geht oder welchen Wert der Vertrag hat. So haben wir nicht nur weniger Medienbrüche, sondern auch eine geringere Fehleranfälligkeit. Wir verbessern die Nachvollziehbarkeit, und wir schaffen auch mehr Transparenz.
Dieses Gesetz, auch wenn es technisch ist, hat einen Erfolg vorzuweisen: Es entlastet unsere Bürger und die Wirtschaft um mehr als 30 Millionen Euro pro Jahr, vor allem in der Verwaltung. Da können wir weitermachen.
Herzlichen Dank.